Kann ich meine Erzwingungshaft noch abwenden - falls nicht, wie läuft so etwas ab (persönliche Erfahrungen)?
Hallo an alle,
heute habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen, mit der Aufforderung 111,00 Euro sofort zu bezahlen, der Ausgangsbetrag waren 80,00 Euro.
Das "Verbrechen" war wohl ein Vorfall, bei dem ich zu schnell mit dem Auto unterwegs war, erwischt wurde und hinterher wohl nicht mehr reagiert habe, zum Zeitpunkt des April 2019.
Ja, zu meiner persönlichen Situation:
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz, die eidesstattliche Versicherung wurde bereits in einem anderen Verfahren abgegeben.
Weiterhin bin ich ALG 1 Bezieher, so wie es jedem passieren kann, bin leider auch ich arbeitslos geworden.
Nun möchte ich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, etwa 10 Euro pro Monat und zeitgleich begründen, warum ich nicht in einer Summe zahlen kann.
Wenn ich dementsprechend vorgehe, wird dann die Erzwingungshaft trotzdem vollstreckt? Man droht mir nämlich im selben Zug ZWEI Tage Haft an, die man beabsichtigt, mit aufzuerlegen.
Gibt es eventuell jemanden unter Euch, der bereits eine Erzwingungshaft antreten musste und so offen ist und mir hier anonym schildert, wie er / - sie es persönlich erlebt hat?
Vielen Dank für alle Teilnahmen und Antworten.
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
2 Antworten
Erzwingungahaft oder Ersatzfreiheitsstrafe ür das Bußgld?
Die Haft abwenden kannst du wohl nur nohch, wenn du den Betrag vollständig zahlst.
Meinen Nachbarn haben die für ein 20€ Knöllchen 2 Tage in Ersatzhaft genommen. Die Zeit für eine Ratenzahlung dürfte um sein, da hättest du dich eher drum kümmern müssen.
Also nur die Androhung von Erzwingungshaft?! Dann sieh zu, dass du Montag da anrufst und dich meldest um evtl doch noch nen Zahlungsplan auszumachen.
Ich habe ein Schreiben fertig gemacht, worin ich eine Ratenzahlung anbiete und versuche, zu begründen, warum ich noch nicht gezahlt habe.
Weiterhin werden mir in dem Schreiben zwei Tage Erzwingungshaft angedroht, falls ich nicht zahlt.
Ein Datum zum Haftantritt, falls Du das meintest, steht dort noch nicht drin.
Dann schick das morgen ab oder bringe es Montag persönlich zum Gericht.
Zeit hättest Du ja und zwei Tage wäre ja nur eine Übernachtung. Entweder Du erscheinst zum Haftantritt oder wartest auf Deine Verhaftung. Verhaftung hätte den Vorteil, dann Du keine Fahrtkosten verauslagen müsstes.
Nimm 40€ mit, falls es Dir nach einem Tag reicht.
Leider Erzwingungshaft, 2 Tage für 111.00 Euro. Zahlen in einer Summe kann ich leider nicht.
Wann werde ich vermutlich antreten müssen? Schreiben kam heute, mit einer Woche Zeit zum Äußern.