WICHTIG Brief von Zwangsvollstrecker - Haftbefehl bereits gülit?
Hallo,
habe eine wichtige, dringende Frage und bitte um eure Mithilfe zum Verständnis des beigefügten Briefes von einem Zwangsvollstrecker.
Darin steht etwas von einem Haftbefehl, welcher scheinbar gegen mich beantragt wurde.
Meine Frage ist nun, insbesondere, da dort ebenfalls sinngemäß geschrieben steht, es bestehe für mich eine letzte Chance mir die Unannehmlichkeiten der Haft etc. zu sparen, ob der Haftbefehl lediglich bereits beantragt wurde und somit bis verstreichen der im Brief festgesetzten (verpixelten) Frist sozusagen "ruht", oder aber die Gültigkeit des Haftbefehls bis Dato schon gegeben ist, d.h. ich nun schon vor Ablauf der Frist mit einer jederzeitigen Verhaftung rechnen muss?
Habe leider um die Uhrzeit niemanden mehr erreichen können um direkt die Zuständigen zu fragen..
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