Wie lange muss ich ins Gefängnis wenn ich einen menschen ausversehen umbringe?

8 Antworten

Das kann man nicht so pauschal beantworten, denn es  kommt u.a. auf  die genauen Umstände, die zum Tod des Menschen geführt haben, ob es zum Beispiel nach § 222 Strafgesetzbuch eine"fahrlässige Tötung" handelt (dann gilt: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) oder  nach Praragraph 227 Strafgesetzbuch um "Körperverletzung mit Todesfolge (dann gilt: Entweder(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Oder es gilt: (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.)

Dann hängt es natürlich auch noch vom Urteil selbst ab, aber zum Beispiel auch von  deinem Allter, denn es kann ja sein, dass du nach Jugendstrafrecht angeklagt und verurteilt wirst.

"Mord" ist nicht immer "Mord".

Alle Angaben ohne Gewähr.

Hier einige Unterteilungen:

  • Mord: Absichtliche Ermordung. Man ist im vollen Zustand seiner geistigen Kräfte dabei. Damit ist sie immer vorsätzlich. Lebenslänglich ist zu erwarten.
  • Totschlag: Aggressive Verhaltensweise/Gewaltausübung, die nicht zum Morden gedacht waren, enden in Mord. Grundsätzlich ist das kein vorsätzlicher Tötungsdelikt. Man erwartet eine Strafe von 1-2 Jahren, glaube ich.
  • Fahrlässige Tötung: Durch eine beispielsweise Ordnungswidrigkeit wird jemand verletzt, der an den Verletzungen stirbt. Das wird am Wenigsten streng geahndet. Je nach Schwere der Fahrlässigkeit denke ich höchstens 2 Jahre. Es muss aber nicht zwangsläufig Gefängnis folgen.
Rechtsgelehrter  07.04.2016, 18:21

Seit wann gibt es denn bei absichtlichen, vorsätzlichen Mord 2 Jahre bis lebenslänglich?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

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DrKon  07.04.2016, 18:24
@Rechtsgelehrter

Danke dafür. Ich war mir immer sicher, dass die Strafe da je nach Schwere und Ermessen des Richters variieren kann. Dank dir bin ich jetzt besser informiert. Ich habe die Antwort verändert und oben "alle Angaben ohne Gewähr" hinzugefügt.

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Das ist so pauschal auf keinen Fall zu beantworten. Mindestens jedoch ein Jahr. ( § 227, Absatz 2 StGB )

Es kommt auf die genauen Umständen der Tat an. Wie genau ist der Tod des Opfers geschehen? Was passierte zuvor?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html

Maximal 5 Jahre Gefängnis, wenn es wirklich ohne Absicht passiert ist( z.B. weil du Sicherheitsregeln im Job nicht beachtet hast etc.....)

Das ist ja TOTAL von der Situation abhängig. :D Außerdem bezweifle ich dass es hier Leute gibt die sich damit so gut auskennen, dass sie dir da ernst zunehmende Tipps geben könnten.

LG die MrsTurner :D

Rechtsgelehrter  07.04.2016, 18:17

Auch die Leute die sich hier sehr gut auskennen, können aufgrund der limitierten Frage nur unzureichend befriedigende Antworten geben.

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