Der monatliche Freibetrag beim P-Konto beträgt exakt 1.073,88 € und gilt automatisch.

Wenn du Einkommen in Höhe von 1.500 € monatlich hast, dann stehen dir von diesen 1.500 € eben nur 1.073,88 € monatlich zu.

Die Differenz von 426,12 € kann zum Anfang des übernächsten Monats gepfändet werden.

Guthaben aus April 2016, welches nicht zum Freibetrag gehört, darf ab 1.06.2016 gepfändet werden. Vorher darf es lediglich zurückgehalten, also von der Bank separiert, werden.

Aber dadurch bist du auch schnell deine Pfändung wieder los. Denn dadurch das du monatlich 426,12 € "abgibst", kann deine 950 € Pfändung schnell getilgt werden.

Bist du jedoch verheiratet oder hast Kinder, dann steht dir ein höherer Freibetrag zu. Jedoch nicht automatisch, sondern nur indem du diesen bei deiner Bank beantragst.

Hier gilt:

-  bist du verheiratet, stehen dir monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu

-  hast du ein Kind, stehen dir monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu

-  bist du verheiratet und hast ein Kind, so stehen dir dennoch nur monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu

Hier also 1.073,88 € plus 404,16 € monatlich.

-  hast du 2 Kinder ( egal ob du verheiratet bist ), dann stehen dir monatlich 404,16 € plus 225,17 € mehr zu

Hier dann also 1.073,88 € plus 404,16 € plus 225,17 € monatlich.

-  hast du 3 Kinder ( egal ob du verheiratet bist ), dann stehen dir monatlich 404,16 € plus 225,17 € plus 225,17 € mehr zu

In dem Fall also 1.073,88 € plus 404,16 € plus 225,17 € plus 225,17 € monatlich.

Ist dein Einkommen niedriger als dein Freibetrag, kannst du natürlich nur über die Höhe deines Einkommens verfügen.

Hast du zum Beispiel einen Freibetrag von 1.800 € monatlich, aber nur Einkommen von 1.500 € monatlich, kannst du auch nur über die 1.500 € verfügen.

Die höheren Freibeträge musst du persönlich bei deiner Bank mit entsprechenden Belegen ( Heiratsurkunde, Geburtsurkunde ) beantragen.

Die höheren Freibeträge geltend rückwirkend ab 1.03.2016, wenn du sie noch im April 2016 beantragst.

http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html

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Wenn es sich um ein Handyabo handelt, dann gilt folgendes:

Dein Mobilfunkanbieter versucht dir hier mit Hilfe eines Drittanbieters auf betrügerische Weise ein Abo anzudrehen, was du angeblich abgeschlossen haben sollst.

Diese Abos sind in der Regel frei erfunden, damit sich dein Mobilfunkanbieter rechtswidrig bereichern kann.

Niemand kann dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen. Auch eine Leistung, die du durch das angebliche Abo ja angeblich bezogen haben sollst, ist nicht zu belegen.

Zudem ist es so, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Denn das ist ( versuchter ) Betrug. Diese Drittanbieter müssen dir, wenn, dann ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dort deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deine Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls er deinen Forderungen nicht nachkommen sollte.

Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anhang bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Wenn es sich um ein Handyabo handelt, dann gilt folgendes:

Dein Mobilfunkanbieter versucht dir hier mit Hilfe eines Drittanbieters auf betrügerische Weise ein Abo anzudrehen, was du angeblich abgeschlossen haben sollst.

Diese Abos sind in der Regel frei erfunden, damit sich dein Mobilfunkanbieter rechtswidrig bereichern kann.

Niemand kann dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen. Auch eine Leistung, die du durch das angebliche Abo ja angeblich bezogen haben sollst, ist nicht zu belegen.

Zudem ist es so, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Denn das ist ( versuchter ) Betrug. Diese Drittanbieter müssen dir, wenn, dann ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dort deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deine Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls er deinen Forderungen nicht nachkommen sollte.

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Oftmals nicht.

Dein Mobilfunkanbieter versucht dir hier mit Hilfe eines Drittanbieters auf betrügerische Weise ein Abo anzudrehen, was du angeblich abgeschlossen haben sollst.

Diese Abos sind in der Regel frei erfunden, damit sich dein Mobilfunkanbieter rechtswidrig bereichern kann.

Niemand kann dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen. Auch eine Leistung, die du durch das angebliche Abo ja angeblich bezogen haben sollst, ist nicht zu belegen.

Zudem ist es so, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Denn das ist ( versuchter ) Betrug. Diese Drittanbieter müssen dir, wenn, dann ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dort deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deine Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls er deinen Forderungen nicht nachkommen sollte.

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Auf keine Fall Sms an vier- oder fünfstellige Nummer senden. Das ist zumindest über Dritte meist sehr teuer.

Dein Mobilfunkanbieter versucht dir hier mit Hilfe eines Drittanbieters auf betrügerische Weise ein Abo anzudrehen, was du angeblich abgeschlossen haben sollst.

Diese Abos sind in der Regel frei erfunden, damit sich dein Mobilfunkanbieter rechtswidrig bereichern kann.

Niemand kann dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen. Auch eine Leistung, die du durch das angebliche Abo ja angeblich bezogen haben sollst, ist nicht zu belegen.

Zudem ist es so, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Denn das ist ( versuchter ) Betrug. Diese Drittanbieter müssen dir, wenn, dann ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dort deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deine Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls er deinen Forderungen nicht nachkommen sollte.

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Behauptung von einem Abschluss eines Abos?

Hallo,

ich hab folgendes Problem. Undzwar behauptet die Firma Go Ahead Management Limited, dass ich ein Abo abgeschlossen habe. Die, die für die Abos verantwortlich sind (Mobile Info) hat mir geschrieben:

(Selbstverständlich mach ich meine Nummer unkenntlich)

Folgende Service-Detailinformationen haben wir zu der von Ihnen übermittelten Mobiltelefonnummer 49162*** erhalten:

• Nutzung eines Abonnements, mit dem Zahlungsintervall 9,99 € wöchentlich: • Schritt 1: Der/die Nutzer/in mit der oben genannten Rufnummer surfte die Seite http://wilde-erovids.me via mobile Web an. Die Website enthielt Informationen zu Tarif, Mindestalter und Kündigungsmöglichkeit. Bis zu diesem Schritt ist der/die Nutzer/in keinerlei Verpflichtung eingegangen. • Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten Bestätigungsbutton am 2016-03-17 um 09:37:29 wurde dem Kauf zugestimmt. Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.

So 1. Ich hab im Verlauf auf meinem Handy nachgesehen ich war nicht einmal auf der Website. Bei Quizduell z.B öffnen sich auch manchmal so Pop Up Fenster. Aber nicht die website, die von den angegeben ist. 2. Eine Art Leistung was man für das Geld bekommt steht nirgends? Man müsste ja für eine Sache bezahlen, die man anschließend bekommt. Steht nichts dran und ich bekomme auch nichts.

Ich will einfach mein Geld wieder haben, aber wie mach ich, wenn die behaupten ich habe das gemacht?

Hoffe jemand von euch kann mir helfen und danke fürs Lesen.

mfg

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Grundsätzlich sind alle, wirklich alle, in Deutschland tätigen Mobilfunkanbieter unseriös und tief kriminell.

Denn alle Mobilfunkanbieter in Deutschland betrügen mit diesen Abofallen jeden Tag zahlreich ihre Kunden.

Mobilcom-debitel ist dabei mit das schwärzeste aller schwarzen Schafe.

Diese Abos sind in der Regel frei von den Mobilfunkanbietern erfunden, damit sich selbige auf betrügerische Weise an ihren Kunden bereichern können.

Die Mobilfunkanbieter und die Drittanbieter können einem Kunden in der Regel weder den Abschluss eines Abos rechtssicher nachweisen, noch kann man dem Kunden belegen, dass er eine Leistung durch das Abo in Anspruch genommen hat.

Zudem darf ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen von Dritten dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen. Denn das ist ( versuchter ) Betrug.

Strafanzeigen gegen so große Unternehmen sind jedoch regelmäßig sinnlos, weil meist kein Verantwortlicher ausfindig gemacht werden kann.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter ( nicht dem Drittanbieter ) eine E-Mail. Gib in dieser deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend einen kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und dir alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Teile ihm weiter mit, dass er sich gesetzeskonform verhalten soll und er bei Nicht Beachtung deiner Forderungen Post von der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale erhält.

Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Diese Abos sind frei erfunden, damit sich eurer Mobilfunkanbieter betrügerisch bereichern kann.

Weder eurer Mobilfunkanbieter noch der Drittanbieter können dir den rechtssicheren Abschluss des angeblichen Abos nachweisen. Auch eine Leistung kann durch das Abo nicht belegt werden.

Wenn, dann muss der Drittanbieter euch seine vermeintliche Leistung separat in Rechnung stellen. Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen, aber niemals Leistungen Dritter in Rechnung stellen.

Es handelt sich hier also um Betrugsstraftaten. Diese werden massenweise jeden Tag von allen Mobilfunkanbietern begangen. Ich betone von allen.

Kein Mobilfunkunternehmen, welches in Deutschland agiert, ist seriös. Strafanzeigen gegen große Unternehmen bringen aber regelmäßig leider gar nichts, weil kein Verantwortlicher ausgemacht werden kann.

Widersprecht immer Lastschriften bei eurer Bank, wenn diese euch unseriös erscheinen. Der Widerspruch muss spätestens 8 Wochen nach Buchung der Lastschrift erfolgen. ( § 675x, Absatz 4 BGB )

Der Widerspruch der Lastschrift kann beim Online Banking erfolgen und der Betrag wird dann in der Regel dem Konto sofort wieder gutgeschrieben.

Man kann der Lastschrift auch bei seiner Bank am Schalter widersprechen. Hierzu braucht man aber das Datum der Abbuchung, das entsprechende Unternehmen und den Betrag. Den entsprechenden Kontoauszug mitnehmen und vorzeigen geht natürlich auch.

Den Widerspruch muss man nicht begründen und man muss sich dafür nicht rechtfertigen. Der Bankberater kann euch aber belehren, dass man nur unberechtigten Lastschriften widersprechen sollte.

Gibt es kein SEPA Lastschrift Mandat, habt ihr also einen Dritten nie schriftlich erlaubt von eurem Konto Beträge per Lastschrift einzuziehen, dann habt ihr sogar 13 Monate Zeit einer solchen Lastschrift zu widersprechen. ( § 676b, Absatz 1 und 2 BGB )

Wichtig:  Zahlt ihr normal 40 € monatlich und euch werden stattdessen 58 €, 72 € , oder ein sonst zu hoher Betrag abgezogen, dann geht wie folgt vor:

-  der Lastschrift widersprechen

-  unbedingt die 40 € per separater Überweisung an euren Mobilfunkanbieter zahlen. Dabei die Kundennummer/Mobilfunknummer/Referenznummer angeben, damit man eure Zahlung zuordnen kann.

Auch wenn eurer Anbieter unseriös ist und euch zuviel abbuchte - die vertraglich vereinbarte Summe von 40 € steht ihm dennoch solange zu, bis der Vertrag nicht mehr gültig ist.

-  deine Mutter soll euren Mobilfunkanbieter eine E-Mail schreiben. Dabei ihren Namen, Anschrift und die Mobilfunknummer angeben, bei welcher zu viel abgebucht wurde

Sie soll ihren Mobilfunkanbieter auffordern, umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Sie soll ihren Mobilfunkanbieter weiter auffordern, alle bestehenden Abos zu kündigen und in Zukunft von kriminellen, unseriösen Methoden Abstand zu halten.

Deine Mutter soll den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck ihrer E-Mail als Anhang beifügen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675x.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_676b.html

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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PayPal nimmt jedes deutsches Kreditinstitut und somit selbstverständlich auch die Spardabank an.

Die Überweisung des 0,01 € Betrags mit dem Pin dauert in der Regel maximal 2 Bankarbeitstage. ( Montag bis Freitag ) Feiertage zählen nicht.

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Auf jeden Fall als Augenzeuge mit gehen und selbstbewusst aussagen. Jede Aussage gegen den Lehrer ist wertvoll.

Wenn es so viele Zeugen sind und die Eltern zudem auch für ihre Kinder aussagen, dann habt ihr den Lehrer nicht mehr lange.

Abgesehen davon:  Ihr seid zwar erst 13 Jahre alt, aber 20 bis 30 Leute in der Klasse.

Nun ist der Lehrer kein schwer bewaffneter Soldat. Also warum helft ihr euren Klassenkamerad nicht? Draußen würdet ihr ihm auch helfen, wenn er von einen Dritten geschubst wird.

Klar, ich hätte mich das mit 13 auch nicht getraut. Aber ihr könnt doch schon Recht von Unrecht unterscheiden.

Einfach mal mindestens mit 6 Mann auf diesen Gossenmenschen drauf. Das ist mein ernst.

Im Internet unter ApoRed Videos groß aufmucken, aber in der Schule von einem Lehrer Gewalt antun lassen, bzw. dies nicht unterbinden. Reife Leistung.

Hätte ich das als Erwachsener gesehen, dann hätte der Lehrer einen fetten Spear abbekommen und anschließend seinen Schwamm gefressen.....

Wäre ich der Vater des umgestoßenen Jungen, könnte der Lehrer seine Zähne bald aufsammeln.....

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Die Rechtssprechung erlaubt Besuch bei Mietverhältnissen in der Regel bis zu 8 Wochen am Stück.

6 Wochen müssen immer drin sein.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=358

http://www.anwaltonline.com/tips/besuch.html

http://www.anwaltonline.com/tips/besuch.html

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Hat die Seite ein deutsches Impressum? Falls nein, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Wenn du bei deinem E-Mail Account komplett falsche Angaben gemacht hast, dann lösche diesen E-Mail Account und du hast Ruhe.

Du gibst erst komplett falsche Daten an, schiebst jetzt aber voll Panik, weil du Angst hast erwischt worden zu sein?

Nicht du, sondern dein Fake Profil wurde angemahnt. Bilde dich.

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Scheint wohl in der Nähe des Jungfernhäutchen zu sein. Oder du bist da unten irgendwo entzündet.

Du solltest milde Babylotion oder Bodylotion nehmen und unten ordentlich eincremen und dann schauen, ob es flutscht. ( keine Ironie )  -.-

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Hehlerei trifft hier nicht zu.

Denn selbst wenn dem Besitzer das Tablet durch einen Dritten gestohlen wurde, so konntest du dies nicht wissen.

Und Diebstahl hast du ebenfalls nicht begangen. Wenn dann eine Unterschlagung, hier eine Fundunterschlagung.

Geh auf keinen Fall persönlich zur Polizei. Egal ob eine schriftliche Vorladung erfolgt. Es ist keine Pflicht bei der Polizei auszusagen.

Die Polizei ist nie so neutral wie ein Richter und dichtet Beschuldigten gerne mal etwas an, was sie gar nicht getan haben. Wie du aufgrund deines Beispiels sehr gut erkennen kannst.

Dann einfach abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Gibst du die Fundunterschlagung zu, bekommst du eine Geldstrafe.

Warst du zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahre alt, so kannst du auch mit Sozialstunden ( ca. 40 bis 80 ) davon kommen.

http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/05/25/muss-man-einer-vorladung-durch-die-polizei-folge-leisten/

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html

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Zurück schlagen nicht. Aber ihn daran hindern, dass er es noch mal macht.

Also sich vor ihm stellen. Zudem sollte man ihn anzeigen wegen Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB .

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html

Wenn der Täter noch keine 14 Jahre alt, ist eine Strafanzeige sinnlos.

Eine normale Ohrfeige stellt keine Körperverletzung dar.

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Das Geld kannst du wohl knicken.

Du kannst ihn noch einmal anmahnen, er solle dir innerhalb von 7 Tagen den Ranzen schicken, sonst würdest du ihn anzeigen. Droh ihm also direkt mit einer Anzeige.

Und stelle diese auch, wenn er nicht innerhalb der 7 Tage reagiert.

Wenn es sich um einen Privatverkäufer handelt - niemals per Vorkasse bei Privatverkäufern kaufen. Außer per PayPal mit Käuferschutz.

Hast du auf einer Online Plattform gekauft, dann informiere diese darüber, dass der Verkäufer nicht liefert, du aber schon gezahlt hast.

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Hast du denn überhaupt schon dein Bankkonto bei PayPal angegeben?

Normalerweise dauert das 2 Werktage, hätte also am Mittwoch drauf sein müssen.

Am Wochenende kann der Code mit der Überweisung nicht auf dein Konto kommen.

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