Der monatliche Freibetrag beim P-Konto beträgt exakt 1.073,88 € und gilt automatisch.
Wenn du Einkommen in Höhe von 1.500 € monatlich hast, dann stehen dir von diesen 1.500 € eben nur 1.073,88 € monatlich zu.
Die Differenz von 426,12 € kann zum Anfang des übernächsten Monats gepfändet werden.
Guthaben aus April 2016, welches nicht zum Freibetrag gehört, darf ab 1.06.2016 gepfändet werden. Vorher darf es lediglich zurückgehalten, also von der Bank separiert, werden.
Aber dadurch bist du auch schnell deine Pfändung wieder los. Denn dadurch das du monatlich 426,12 € "abgibst", kann deine 950 € Pfändung schnell getilgt werden.
Bist du jedoch verheiratet oder hast Kinder, dann steht dir ein höherer Freibetrag zu. Jedoch nicht automatisch, sondern nur indem du diesen bei deiner Bank beantragst.
Hier gilt:
- bist du verheiratet, stehen dir monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu
- hast du ein Kind, stehen dir monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu
- bist du verheiratet und hast ein Kind, so stehen dir dennoch nur monatlich 404,16 € mehr an Freibetrag zu
Hier also 1.073,88 € plus 404,16 € monatlich.
- hast du 2 Kinder ( egal ob du verheiratet bist ), dann stehen dir monatlich 404,16 € plus 225,17 € mehr zu
Hier dann also 1.073,88 € plus 404,16 € plus 225,17 € monatlich.
- hast du 3 Kinder ( egal ob du verheiratet bist ), dann stehen dir monatlich 404,16 € plus 225,17 € plus 225,17 € mehr zu
In dem Fall also 1.073,88 € plus 404,16 € plus 225,17 € plus 225,17 € monatlich.
Ist dein Einkommen niedriger als dein Freibetrag, kannst du natürlich nur über die Höhe deines Einkommens verfügen.
Hast du zum Beispiel einen Freibetrag von 1.800 € monatlich, aber nur Einkommen von 1.500 € monatlich, kannst du auch nur über die 1.500 € verfügen.
Die höheren Freibeträge musst du persönlich bei deiner Bank mit entsprechenden Belegen ( Heiratsurkunde, Geburtsurkunde ) beantragen.
Die höheren Freibeträge geltend rückwirkend ab 1.03.2016, wenn du sie noch im April 2016 beantragst.
http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html