Handyrechnung abo infodienste?
Also,
Ich habe keine Ahnung wieso,weshalb,warum. Ich habe einen Handy Vertrag (40€mntl.).
Und diesen auch schon etwas über 1 Jahr.
Neuerdings habe ich aber auf einmal statt der 40€ deutlich mehr auf meiner Abrechnung, durch irgendwelche Verträge mit einem "Abo infodienst" den ich angeblich abgeschlossen habe, was aber meines Wissens nach nie geschehen ist. Ich war weder auf irgendwelchen Seiten, noch sonst was. Ich benutze ganz normal Instagram, Facebook und den Messenger. Ich habe nicht einmal spiele oder ähnliches. die Rechnung läuft über meine Mama. Als letzten Monat 58€ abgebucht wurden, hat sie das Geld zurück geholt und wir haben diesen angeblichen Vertrag gekündigt. Heute kam dann die nächste Abrechnung und nun waren es ganze 72€ und ich habe überhaupt keine Ahnung wovon, wieso, weshalb. Vor allem weil ich diesen Mist ja eigentlich gekündigt habe.
Kann mir jemand weiter helfen?
Ich bin etwas ratlos.
Danke schon mal im Voraus!!
2 Antworten
Lasse dir von deinem Mobilfunkanbieter konkrtisieren, wer hier genau abgebuckt hat (welche Firma) und wann das Abo genau abgeschlossen wurde. Kündige des Weiteren dieses Abo direkt bei deinem Mobilfunkanbieter.
Nein gar nichts dergleichen..
Danke für die Antwort!!
Diese Abos sind frei erfunden, damit sich eurer Mobilfunkanbieter betrügerisch bereichern kann.
Weder eurer Mobilfunkanbieter noch der Drittanbieter können dir den rechtssicheren Abschluss des angeblichen Abos nachweisen. Auch eine Leistung kann durch das Abo nicht belegt werden.
Wenn, dann muss der Drittanbieter euch seine vermeintliche Leistung separat in Rechnung stellen. Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen, aber niemals Leistungen Dritter in Rechnung stellen.
Es handelt sich hier also um Betrugsstraftaten. Diese werden massenweise jeden Tag von allen Mobilfunkanbietern begangen. Ich betone von allen.
Kein Mobilfunkunternehmen, welches in Deutschland agiert, ist seriös. Strafanzeigen gegen große Unternehmen bringen aber regelmäßig leider gar nichts, weil kein Verantwortlicher ausgemacht werden kann.
Widersprecht immer Lastschriften bei eurer Bank, wenn diese euch unseriös erscheinen. Der Widerspruch muss spätestens 8 Wochen nach Buchung der Lastschrift erfolgen. ( § 675x, Absatz 4 BGB )
Der Widerspruch der Lastschrift kann beim Online Banking erfolgen und der Betrag wird dann in der Regel dem Konto sofort wieder gutgeschrieben.
Man kann der Lastschrift auch bei seiner Bank am Schalter widersprechen. Hierzu braucht man aber das Datum der Abbuchung, das entsprechende Unternehmen und den Betrag. Den entsprechenden Kontoauszug mitnehmen und vorzeigen geht natürlich auch.
Den Widerspruch muss man nicht begründen und man muss sich dafür nicht rechtfertigen. Der Bankberater kann euch aber belehren, dass man nur unberechtigten Lastschriften widersprechen sollte.
Gibt es kein SEPA Lastschrift Mandat, habt ihr also einen Dritten nie schriftlich erlaubt von eurem Konto Beträge per Lastschrift einzuziehen, dann habt ihr sogar 13 Monate Zeit einer solchen Lastschrift zu widersprechen. ( § 676b, Absatz 1 und 2 BGB )
Wichtig: Zahlt ihr normal 40 € monatlich und euch werden stattdessen 58 €, 72 € , oder ein sonst zu hoher Betrag abgezogen, dann geht wie folgt vor:
- der Lastschrift widersprechen
- unbedingt die 40 € per separater Überweisung an euren Mobilfunkanbieter zahlen. Dabei die Kundennummer/Mobilfunknummer/Referenznummer angeben, damit man eure Zahlung zuordnen kann.
Auch wenn eurer Anbieter unseriös ist und euch zuviel abbuchte - die vertraglich vereinbarte Summe von 40 € steht ihm dennoch solange zu, bis der Vertrag nicht mehr gültig ist.
- deine Mutter soll euren Mobilfunkanbieter eine E-Mail schreiben. Dabei ihren Namen, Anschrift und die Mobilfunknummer angeben, bei welcher zu viel abgebucht wurde
Sie soll ihren Mobilfunkanbieter auffordern, umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.
Sie soll ihren Mobilfunkanbieter weiter auffordern, alle bestehenden Abos zu kündigen und in Zukunft von kriminellen, unseriösen Methoden Abstand zu halten.
Deine Mutter soll den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck ihrer E-Mail als Anhang beifügen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675x.html
Wow, danke für die umfassende Antwort!