Einspruch gegen Fahrverbot wegen Härtefall einlegen?
Hallo! Bin vor jetzt drei Wochen innerorts mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden (bei einer Tour im ländlichen Gebiet, war unaufmerksam und dachte fälschlicherweise die Ortschaft bereits verlassen zu haben), was nach dem neuen Bussgeldkatalog 100€, 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot bedeutet. Jetzt warte ich, nachdem mein Arbeitgeber meine Daten weitergeleitet hat, auf meinen Bussgeldbescheid. Bin seit einem Jahr als Kurier tätig, hatte noch nie Punkte in Flensburg, in den letzten 12 Monaten habe ich zwei Mal wegen Geschwindigkeitsübertretung Verwarnungsgeld in Höhe von je 35 Euro bezahlen müssen (nach dem alten Bussgeldkatalog). Ich werde zwar jetzt meinen Jahresurlaub nehmen müssen/können, wodurch mein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist, da ich aber meine kranke Freundin (Pflegestufe 4) pflege (bin bei ihrer Krankenkasse diesbezüglich gemeldet), die weiter entfernt wohnt, überlege ich Einspruch nur gegen den Fahrverbot einzulegen und auf Härtefall zu plädieren. Wenn mein Einspruch angenommen werden sollte, wird es vor dem Amtsgericht verhandelt. Da ihre KK ihr die nötigen Taxifahrten bezahlt, weiss ich nicht ob der Richter die Entfernung (50km) und die Tatsache, dass ich sie begleiten muss, als ausreichenden Grund für einen Härtefall betrachten wird.
Meine Frage: Da ich nicht mehr rechtschutzversichert bin und die Kosten scheue, welche Aussicht auf Erfolg hätte mein Einspruch OHNE einen Anwalt zu beauftragen?