Fahrverbot endet am 21.4 um 24 Uhr?

3 Antworten

Wenn Dein Fahrverbot bis einschließlich 21.04. in Kraft ist, ist es ab dem 22.04. außer Kraft. Das ist logisch. Da der Tag immer um Mitternacht der Ortszeit (in der Bundesrepublik Deutschland die mitteleuropäische Sommerzeit) beginnt, ist das Fahrverbot zu dem benannten Zeitpunkt außer Kraft.

Ob Du tatsächlich fahren darfst, hängt noch von weiteren Faktoren, unter anderem von Deinem aktuellen Alkoholspiegel und der Verkehrstüchtigkeit des geführten Fahrzeuges ab.

Daher würde ich empfehlen, sorgfältig zu prüfen, ob das Fahren zulässig ist, Deine erste Fahrt gut vorzubereiten und sie gegebenenfalls zu verschieben, solltest Du beispielsweise noch zu viel Restalkohol, verschlissene Reibscheiben / -beläge, abgefahrene Reifen oder ähnliches haben. In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner ersten Fahrt und auch für die Zukunft alles Gute.

Wenn Du in Besitz des Führerscheins bis, ja. Sollte der noch beim Straßenverkehrsamt kiegen ist das fahren ohne Fahrerlaubnis.

Lenachen03  13.04.2022, 01:55

Das ist so nicht zutreffend. Wenn eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, fährt sie / er vielleicht, ohne einen Führerschein mitzuführen. Das ist eine quasi harmlose Ordnungswidrigkeit, die in der Regel kostenfrei mündlich verwarnt wird. Der Regelsatz für das Bußgeld liegt meines Wissens im Bereich von etwa zehn Euro.

Ist tatsächlich keine Fahrerlaubnis vorhanden, begeht sie / er unabhängig davon, ob ein Führerschein mitgeführt wird, eine Straftat, die in der Regel bei Ahndung zu empfindlichen Geldbußen im Bereich von ein paar Dutzend Tagessätzen führt.

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...wenn Du dann das Dokument "Führerschein" bei Dir hast schon!