Nachlass bei der Bank - wie lange dauert die Bearbeitung?

Hallo Fraganten!

Ende letzten Jahres habe ich als Enkel meines Großvaters von ihm (zusammen mit meinem Vater) sein Bankvermögen geerbt. Dazu zählen neben dem Girokonto auch noch drei Sparbücher (von denen jedoch zwei der drei nur kleine Guthaben aufweisen). Vor genau drei Wochen waren mein Vater und ich bei der Bank und haben mithilfe des Testaments und des Testaments-Eröffnungsprotokolls des Gerichts die Auflösung der Sparbücher und des Girokontos mit anschließender Überweisung des Guthabens (zu je 50 Prozent an meinen Vater und mich) angewiesen. Das Procedere, wie es der Bankberater darstellte: Das Testament wird geprüft, dann werden die Sparbücher aufgelöst, die Guthaben auf das vorhandene Girokonto gezahlt, und dann wird dieses Konto aufgelöst mit der Zahlung des Guthabens an meinen Vater und mich.

Nun sind bereits 3 Wochen vergangen, und es ist weder Geld bei meinem Vater oder mir eingegangen, noch kam irgendeine Mitteilung der Bank. Eine Anfrage ergab nur, dass der Vorgang extern in der Zentrale bearbeitet wird und der Berater auf den momentanen Stand der Berarbeitung keinen Zugriff hätte.

Meine Frage lautet, ob jemand von Euch Fraganten sich in diesem Gebiet auskennt und mir sagen kann, wie lange die Bearbeitung eines solchen Falles bei der Bank ungefähr dauern kann. Der Berater meinte lediglich, dass es schnell gehen kann, oder aber auch länger, je nachdem wieviel diese Abteilung zu tun hätte.

Ist eine Dauer von inzwischen 3 Wochen normal?

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Bank, Erbe, Erbschaft
Erbfolge, Erbe ausschlagen. Minderjähriges Kind.Eltern getrennt?

Hallo.ich habe heute einen Anruf erhalten,dass ich als Vertreter für meinen Sohn zum Gericht muss um ein Erbe des verstorbenen Onkels seines Vaters ausschlagen und dafür unterschreiben muss. Der Fall: Der verstorbne Onkel hat 2 Wochen vor seinem tot geheiratet aber kein Testament hinterlassen,dass die Frau alleiniger Erbe ist.konten etc. Sind für sie unzugänglich. Nach der Erbschaftsfolge Erben seine zwei Schwestern alles.diese wollen ablehnen,somit würde es auf 4 Nichten und Neffen(mein ex-mann) fallen,wenn diese ablehnen, würde das auf deren kinder (mein Sohn) fallen - so der Plan,dass die Frau doch an alles rankommt,wenn alle anderen verzichten. Mein Sohn lebt bei mir.Vom Kindesvater bin ich seit 2011 geschieden. Mir wurde gesagt,dass ich schnellstmöglich einen Termin angeben muss, damit alle zum Gericht kommen und entsprechende Unterschriften leisten können.Das soll Mittwoch passieren.ich will dies nicht einfach so tun. Ich möchte an die Belange meines Kind denken. Dem verstorbenen Onkel gehört u.a. eine Doppelhaushälfte die mein exmann und ich wärend der ehe kernsaniert haben.da hier keine besitzverhältnisse geändert wurden,habe ich nach der Trennung und Scheidung keinen Cent zurück erhalten oder einen Ausgleich bekommen-auch zum Nachteil meines Sohnes. Auch bekomme ich nicht den mir zustehenden Unterhalt vom Kindesvater. Daher möchte ich hier ungern einfach so verzichten.mein Sohn hat mit 8 schon zu viel mitgemacht und von der o.g. Familienseite keine Unterstützung erhalten. Mir tut es für die Frau leid,aber aufgrund der Vergangenheit möchte ich wenn prüfen lassen,ob ich für mein Sohn was rausschlagen kann- es ist auch mein Geld die in der Immobilie sitzt wo er aufgrund der Erbschaftsfolge durch meine Unterschrift drauf verzichten soll. Es besteht kein bzw. Kein guter Kontakt zu der Familie seines Vaters.Diese Familie hat sich auch nicht selbst bei mir gemeldet.muss ich den Termin zusammen mit den anderen wahrnehmen?bekomme ich vom Gericht selbst noch Post? Kann ich einen Termin zusagen und vor Ort die Unterschrift verweigern und darum bitten Einblick in die Erbschaft zu erhalten?

Erbe
Wie kommt man an ein Haus wo der Eigentümer verstorben ist und keine Erben ermittelt werden können, wie ist der weitere Werdegang?

Hallo, wir hoffen ihr könnt uns irgendwie weiterhelfen. Folgendes ist passiert. Vor ca. 5 Jahren wurde uns, von unserem Nachbarn, sein Haus zum Kauf angeboten mit der Voraussetzung das sie eine geeignete Wohnung finden. Leider ist die Frau unseres Nachbarn schwer krank geworden und die Wohnungssuche wurde erst mal auf "Eis" gelegt, verständlicher weise. Leider ist die Frau vor einem Jahr gestorben. Seitdem haben wir uns intensiver um unseren Nachbarn gekümmert, weil es uns im Herzen wehtat das er jetzt ganz alleine ist. Er blühte wieder etwas auf und kam auch wieder unter Menschen und war glücklich das wir immer noch an seinem Haus interessiert waren. Er wollte es uns immer noch verkaufen. Immer wieder sprachen er davon das er uns das Haus verkaufen wird wenn er eine Wohnung gefunden hat. Aber die Wohnungssuche zog sich hin weil es doch tatsächlich Vermieter gibt die keine älteren Menschen haben wollen. Immer wieder hieß es sie sind zu alt.KRASS das es so was gibt. Vor kurzem meinte unser Nachbar das wir es jetzt endlich schriftlich festhalten werden das wir das Haus bekommen. Leider kam es zu dem Vertrag nicht mehr den er ist ein paar Tage zuvor verstorben. Meine frage jetzt wie kommt man jetzt an das Haus ran? Wir wissen das es keine Erben gibt beide waren Einzelkinder und hatten nie eigene Kinder. Wir wissen dass das komplette Eigentum an den Fiskus geht wenn wirklich keine Erben ermittelt werden können. Gehen wir mal davon aus, die finden wirklich niemanden mehr. Wie lange wird das in etwa dauern bis ein Nachlassverwalter in kraft tritt und an wen wendet man sich wenn man das Haus kaufen möchte? Es war sein letzter Wille das wir es bekommen und nicht Vaterstaat.

Wir wollen gerne seinen letzten Willen verwirklichen und das ganz legal und hoffen das uns hier jemand weiter helfen kann. Gruß

Haus, Erbe
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Ist es innerhalb einer Erbengemeinschaft rechtlich möglich, sich einen Teil der Erbmasse ausbezahlen zu lassen und gibt es für die Auszahlung Fristen?

Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Kindern und einer Mutter. Zur Erbmasse gehören Barvermögen (Geld, Aktien, Wertgegenstände wie Auto) und eine Immobilie. Unterschiedliche Standpunkte und Streit führten so weit, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe, der meinen Brüdern eine Aufstellung der Erbmasse Barvermögen hat zukommen lassen, aus der ersichtlich ist, welchen Anteil am Barvermögen jeder Erbe erhält. Der Wertgegenstand Auto ist nicht mit enthalten, da die Veräußerung des Wagens sich auf unbestimmte Zeit noch hinzieht. Eine Grundbucheintragung ist auf mein Veranlassen hin von Amts wegen schon vor knapp einem halben Jahr erfolgt, so dass die Immobilie meines Erachtens erst einmal nicht zur Debatte steht. Wir ringen seit ein einviertel Jahren um eine Lösung in Sachen Erbe und kommen zu keinem Ergebnis. Der älteste Bruder weigert sich mit mir zu reden. Er will, soweit ich dies vom Jüngeren weiß, den Anteil vom Auto, vom Barvermögen und von der Immobilie in einem Betrag auf einmal, ansonsten würde er Klage gegen mich erheben, falls sich mein jüngerer Bruder und ich uns jetzt den Anteil vom Barvermögen überweisen lassen (das Auto vorerst ausgenommen). Muss die Auszahlung eines Teilbetrags des Erbes (ist Teilbetrag überhaupt möglich?) an alle drei Kinder zum selben Zeitpunkt erfolgen? Was ist, wenn sich eines der Erben wie in meinem Fall sperrt? Gibt es in solchem Fall eine Frist? Mein Anwalt hat die Brüder dazu aufgefordert, sich innerhalb von drei Wochen zur Aufstellung zu äußern. Der älteste Bruder hat dem Anwalt seine Einwände mitgeteilt, seither ist weiter aber nichts passiert.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbgemeinschaft
Generalvollmacht über alle Konten anfechtbar?

Seit 15 Jahren pflegen meine Eltern meine Oma. Meine Oma (92) hat noch einen zweiten Sohn, der sich aber seit 10 Jahren nicht um sie kümmert und sich nicht meldet. Damals schmiss meine Oma ihn und seine Ehefrau raus, da beide versucht haben sie ins Heim zu bringen ohne ihr wollen und ihr ganzes Hab und Gut zu verkaufen. Sie hat regelrechten Hass gegen die beiden entwickelt und möchte nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Vor einem halben Jahr wurde mein Vater schwer krank und meine Mutter pendelte 6 Monate zwischen Zuhause, Arbeit, Krankenhaus und Schwiegermutter hin und her. Nun ist mein Vater nach langer qual verstorben und meine Oma hat nun Angst das ihr anderer Sohn nach ihrem Tod alles an sich reißt. Sie bat uns etwas zu tun das er kein Geld nach ihrem Tod bekommt und wir sind mit ihr zur Bank gefahren. Dort hat sie lautstark gesagt "Der kriegt NICHTS!" und eine Generalvollmacht für alle Konten an meine Mutter, ihre Schwiegertochter, übertragen. Kann mein Onkel und seine Frau in irgendeiner weise trotzdem das Geld oder ein Pflichteil einklagen? Die Wohnung können sie ruhig ausräumen, das ist nicht die Sorge meiner Oma. Die wichtigsten Dinge hatsie meiner Mutter und uns schon geschenkt. Verklagen ist nur leider das Hobby meiner Verwandten. Mein Onkel und meine Tante haben das schon bei der Mutter und dem Vater von Ihr gemacht, wobei da keine Generalvollmacht vorhanden war. Diese Menschen sind so Geldgeil und würden meine Oma preiswert verschachern nach ihrem Tod nur um mehr Geld übrig zu haben. :(

Erbe, generalvollmacht
Uneheliches Kind, was muss ich (als neue Frau) bei Hochzeit und gemeinsamen Kindern beachten?

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es schon sehr viele Beiträge hierzu gibt, jedoch ist die Situation meistens andersrum.

Wie die Überschrift schon zeigt, geht es darum, dass mein Freund ein uneheliches Kind hat. Wir wollen heiraten und irgendwann auch gemeinsame Kinder. Momentan ist es so, dass ich arbeiten gehe und sehr gut verdiene, dadurch konnte ich mir zum Glück schon einiges fürs Alter aufbauen. Mein Freund macht momentan eine zweite Ausbildung, damit er in Zukunft mehr verdienen wird. Habe nun eigentlich zwei Fragen, einmal geht es um den Unterhalt und einmal geht es um das Erbe.

1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann. Wird dann von mir ein Gehaltsnachweis gefordert? Muss ich dann tatsächlich für das Kind zahlen, mit dem ich nichts am Hut habe? Kann es dann auch sein, dass er noch mehr Unterhalt zahlen muss, auf Grund meines Verdienstes?

2) Wie oben bereits erwähnt, habe ich mich bereits fürs Alter abgesichert und möchte dies auch weiter machen. Bisher habe ich eine Eigentumswohnung, möchte aber noch ein Haus. Was geschieht mit dem Haus, wenn ich sterbe? Ich möchte uns (meinen Freund und mich) und unsere Kinder absichern und nicht ein fremdes Kind. Reicht es, wenn ich alleine im Grundbuch stehe?

Die Fragen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf, daher bin ich über jede hilfreiche Antwort dankbar.

Viele Grüße

NoNamels

Recht, Erbe, Unterhalt
Wie kann ich meinen Stiefsohn aus meinem Erbe komplett fernhalten?

Liebe Experten,

ich bin 36 Jahre alt und seit über 8 Jahren glücklich mit meiner Freundin zusammen. Unser Glück wurde perfekt, als unsere kleine Tochter vor 2 Jahren auf die Welt kam.

Meine Freundin brachte zudem Ihren mittlerweile 16 Jährigen Sohn aus erster (mittlerweile geschiedener) Ehe mit in unsere Beziehung.

Anfangs lief alles ziemlich angenehm und glatt mit dem jungen Mann, doch mittlerweile gibt es ständig Krach (Schule, Verhalten, Manieren etc.).

Jedenfalls will ich meiner Freundin nun endlich einen Antrag machen und sie fragen, ob sie mich heiraten will. :-))

Doch bei aller Freude schleichen sich auch Ängste und Gedanken in meinen Kopf bezüglich der Zukunft: Meine Eltern sind beide über 70 Jahre alt und sind recht vermögend und irgendwann, wenn meine lieben Eltern nicht mehr unter uns weilen, werden mein Bruder und ich erben.

Nun will ich, dass unsere Tochter und eventuell weitere gemeinsame Kinder mein Erbe später erhalten und nicht mein Stiefsohn! Ich hasse den jungen Mann nicht, doch ich möchte, dass unsere GEMEINSAMEN Kinder erben und nicht ein für mich fremdes Kind.

Mal angenommen: Meine Eltern sind verstorben und irgendwann versterbe ich auch (noch vor meiner Frau), dann würde meine Frau 50% des Erbes von mir erhalten. Wenn Sie dann irgendwann verstirbt, wird ja automatisch dann Ihr Sohn aus erster Ehe auch erben - mein Erbe - oder besser gesagt das Erbe meiner Kinder! Das will ich nicht! Wie kann ich das umgehen?

Was muss ich zudem beachten, wenn wir irgendwann ein eigenes Haus bauen oder kaufen? Kann der Sohn auch in solch einem Fall aus dem Erbe ausgeschlossen werden? Kann ich meinen Kindern später per Testament anordnen Ihren "Halbbruder" aus Ihrem (meinem ehemaligen) Erbe zu streichen?

Wenn Ihr euch nun fragt, warum ich unbedingt eine Erbbeteiligung verhindern will: Meine Eltern haben sehr hart und sehr lange gearbeitet, haben mir und meinem Bruder vieles ermöglicht und ich möchte nicht, dass Ihr Schweiss und Blut in die Hände eines Fremdlings gelangen - das wollen meine Eltern auch nicht.

Zu unserer Situation: Meine Frau ist gelernte Köchin, aber ich bin der Ernährer dieser Familie. Seit etwa 3 Jahren arbeitet sie nicht mehr. Der Vater meines Stiefsohn kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, zahlt keinen Unterhalt, einfach nichts. Er erwartet sogar, dass ich Ihm seinen Sohn alle 4 Wochen zu Ihm nach Haus chauffieren soll, damit er ihn sehen kann (sind vor 4 Jahren ca. 80 km umgezogen). Somit bleiben alle Kosten des Jungen an mir haften - Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Schulsachen, Hobbys und Freizeit, Klamotten etc.

Vielen dank für die Antworten.

Euer Heiner

Familie, Erbrecht, Erbe, Unterhalt, Erbschaft
Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?

Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.

Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.

Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.

Mietwohnung, Erbe
Darf der Erbe einfach unser Haus betreten?

Hallo! Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben. Er hat ein Kind aus einer vorhergehenden Ehe, was jetzt im Hinblick auf seinen Erbteil nach Jahren aus der Versenkung aufgetaucht ist.

Meine Mutter ist Alleinerbin nach Testament. Die Kinder damit nur pflichtteilsberechtigt. In dem neusten Schreiben seines Anwalts, fordert dieser meine Mutter auf, eine Nachlassliste durch einen Notar erstellen zu lassen, da meiner Mutter natürlich erstmal nicht geglaubt wird. Bis hierhin besteht auch kein Problem. Dazu ist sie bereit.

Weiter fordert er allerdings, dass dieses Kind aus erster Ehe bei der Erstellung der Nachlassliste mit anwesend sein soll. Meine Mutter ist durch den Tod meines Vaters psychisch enorm belastet und mitgenommen. Dieses erste Kind meines Vaters ist zudem unerträglich zu ihr. Schon immer gewesen. Sie würde es nicht verkraften, wenn es das Recht erhält, durch ihr Haus und sämtliche private Räumlichkeiten zu gehen. Gegen den Notar oder eine neutrale Dritte Person hat sie nichts einzuwenden. Sie erträgt es nur nicht, dass diese Person derart in ihre Privatssphäre gelassen wird.

Zu meiner Frage: Darf das Kind aus erster Ehe mit in das Haus um sich dort persönlich alles anzuschauen oder kann meine Mutter ihm den Zutritt verwehren? Reicht es nicht, dass der Notar durchs Haus geht und seine Liste erstellt? Ggf. noch ein neutraler Dritter?

Vielen Dank für euren Rat Liebe Grüße

Erbrecht, Erbe, Pflichtteil
Wie funktioniert der Erbprozess?

Hallo, meine Oma verstarb. Durch meinen zuvor verstorbenen Vater bin ich Erbe erster Ordnung.Ok soweit habe ich das verstanden.

  1. Wird mich das Nachlassgericht dennoch kontaktieren, obwohl kein Testament vorliegt? Oder wird das Nachlassgericht nur die offensichtlichen Erben (hier die Brüder von meinem Vater) kontaktieren?

  2. Per Gesetz bin ich seit Kenntnisnahme schon Erbnehmer. Jetzt habe ich 6 Wochen (heute nur noch 10 Tage) das Erbe abzulehnen. Beginnt diese Frist mit Kenntnisnahme vom Tod der Oma, oder erst wenn ich einen Brief vom Nachlassgericht erhalte?

  3. Habe ich das Recht auf Einsicht der Bankunterlagen meiner Oma? Meine Verwandten haben gesagt, dass Oma kein Geld hatte. Nur möchte ich das selber prüfen. Da ich den Verdacht habe, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Habe ich das Recht auf Herausgabe der Bankunterlagen?

  4. Verstehe ich das richtig, dass Nachlassgericht bestätigt nur das ich Erbe bin (Bsp. Erbschein oder Testamentseröffnung). Das Gericht hilft mir nur die Unterlagen einzufordern, wenn ich um Herausgabe der Unterlagen Klage. Ist das so korrekt?

  5. Wie kann ich sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig sind? Meine Onkels könnten ja versucht sein, ein Sparbuch zu unterschlagen. Wie kann ich das prüfen und mir sicher sein, dass mir alle Vermögensverhältnisse tatsächlich offen gelegt wurden/werden?

  6. Letzte Fragen ;) Wenn ich einen Pflichtanteilsanspruch auf Schenkungen der letzten 10 Jahre (Von Oma auf Onkels) erhebe, muss ich diesen selber berechnen? Oder macht dies dann das Nachlassgericht für mich?

Vielen dank im Voraus.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft

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