Ich habe einen brief vom Nachlassgericht bekommen, das ich allein Erbin bin. Woher erfahre ich was das Erbe überhaupt ist?

2 Antworten

Das Nachlassgericht gibt grundsätzlich keine Auskunft über art um Umfang der Erbschaft. Somit müssen Sie selbst ermitteln, woraus die Erbschaft besteht.

Der erste Ansatzpunkt ist die Wohnung des Verstorbenen. Beachten sie diesbezüglich, das auch Mietverträge vererbt werden. In der Wohnung sollte man in der Regel Unterlagen finden, die einen einen einblick in die Vermögensstituation liefern. Interessant ist natürlich auch, ob im Eigentum oder zur Miete gewohnt wurde.

Des weiteren solle man schauen, warum man geerbt hat, sollte das daran liegen, das nähere Verwandte vorher ausgeschlagen haben, sollte man diese fragen. Oft ist der Nachlass dann überschuldet und man sollte selbst auch ausschlagen.

Wenn Dir mitgeteilt wurde, wer Dir etwas vererbt hat, bietet es sich an dorthin zu fahren, oder bei Gericht heraus zu finden, wer z. Zt. im Besitz des Nachlasses ist.