Erbe! Mit klausel 20 jahre nicht verkaufen. Kann man verschenken oder überschreiben?
Hallo ich habe mal eine frage ?wie ist das wenn man ein haus erbt Aber mit der klausel das man 20 jahre nicht verkaufen darf sonst muss man die anderen auszahlen. Kann man trotzdem ein teil an eigene kinder verschenken Oder überschreiben (Sind mit 1/12 erbberechtigt) ?
3 Antworten
das überschreiben an eigene kinder ist doch kein verkauf, also kann auch diese klausel im testament nicht greifen. der erblasser wollte doch nur vermeiden, dass das haus "verscherbelt" wird, es soll in der familie bleiben.
Verkaufen, veräußern usw. sind klar definiert als die Abgabe an Dritte gegen Entgelt.
Verschenken an Personen, die ohnehin Erben sind für den Fall das man stirbt, fällt eindeutig nicht darunter.
Deshlab heißt es in diesen Schenkungsverträgen ja auch regelmäßig "überträgt im Wege der vorgezogenen Erbfolge ..."
Es ist also keine Veräußerung, sondern nur eine Vorwegnahme des Erbes.
Steht da "verkaufen" oder etwa "veräußern"? Letzteres würde auch unentgeltliche Übertragungen einschließen können.
- Wir wissen nicht genau ob jetzt verkaufen Oder veräussern drinne steht... Also es ist eine grosse grund mit 2 häusern drauf und würden gerne in 1 einziehen aber dies müsste renoviert werden dafür bräuchte man natürlich geld Aber man würde natürlich nicht geld darein stecken wenn Es einen nicht gehört. Daher meine frage könnte man vieleicht nur die grund verschenken das man was in der hand hat
Verstehe ich nicht. Was heißt Grund schenken? Dann schenkt man die Häuser mit. Und wenn das ein einziges Grundstück ist, kann man auch nicht eins von zwei Häusern verschenken.
Also Es ist ein grundstück mit 2 häusern drauf in das eine bleibt die schwiegermutter wohnen und in das andere wolten wir... Meine frage ist ob die schwiegermutter uns irgentwas vermachen inerhalb der 20 jahre
Steht da "verkaufen" oder etwa "veräußern"? Letzteres würde auch unentgeltliche Übertragungen einschließen können.
Also, wenn Dir das ein Prof. in einer Vorlesung gesagt hat, war er volltrunken oder unfähig.
Verkaufen udn veräußern ist das Gleiche.
Verschenken an einen potenziellen Erben ist "vorweggenommene Erbfolge" und hat weder mit verkaufen, oder veräußern etwas zu tun.
Walter, da liegst Du aber falsch: Es kommt nämlich auf den Zusammenhang an. Verkauf ist eindeutig eine entgeltliche Übertragung. Veräußerung kann allgemein als jede rechtsgeschäftliche Übertragung angesehen werden: