Ist ein Gutachten nach §23 StVZO zwingend erforderlich für ein H Kennzeichen?
Also es geht um einen Klassiker. EZ 03/1992 alles original und in relativen guten Zustand. Nur Rost am Fahrwerk.
Ich will das meiner ein H Kennzeichen kriegt.
Für das Auto habe ich noch vom Vorbesitzer ein Gutachten nach §21 StVZO und darin steht dass das Auto dem Vorschriften entspricht und Gesamtergebnis positiv.
Das einzige das nicht original ist sind die Fahrwerksfedern und der Auspuff aber die Teile sind auch sehr sehr lange dran wahrscheinlich seit mindestens 20 Jahren. Zudem liegt die ABE F468 vor.
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist nicht nötig. Zuteilung der Einzelgenehmigung für das Fahrzeug ist die Zulassungsstelle erforderlich.
Trotzdem liegt mir die Hauptuntersuchung der §29 StVZO vor.
Gültigkeit bis April 24.
Wäre die H Zulassung möglich?