PKW Anhänger anmelden mit Fahrzeugbrief des Zugfahrzeuges?
Hallo Community,
ich beabsichtige einen Anhänger für mein PKW zu erweben und dann natürlich anzumelden.
Jetzt habe ich mich informiert, welche Unterlagen benötigt werden.
Ich konnte nachlesen das unter adnerem die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) für die Anmeldung des Anhängers notwenig sind.
Meine Frage ist, sind damit die Papiere des Anhänger oder des PKW´s gemeint?
4 Antworten
sind damit die Papiere des Anhänger oder des PKW´s gemeint?
Logischerweise die des Anhängers. Der ist ja nicht an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden sondern kann an jedes beliebige angehängt werden. Was soll also die Zulassungsstelle mit den Papieren irgend eines Zugfahrzeuges anfangen?
Damit sind die Papiere des Anhängers gemeint. Er ist ein eigenständiges Fahrzeug. Du brauchst auch eine seperate eVb für die Anmeldung.
Es sind die Papiere für den Anhänger gemeint. Der Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug.
Erst wenn du den Anhänger für 100km/h zulassen willst kommt das Zugfahrzeug ins Spiel, das prüft aber die technische Prüforganisation z.B. der TÜV.
Ein Anhänger ist als eigenständiges Fahrzeug zu betrachten und wird auch so Gewertet. Mal abgesehen von den zulässigen Anhängelasten ( Bedinvorgaben ) ist alles völlig Eigenständig.. auch wenn du kein Passendes Zugfahrzeug hast kannst du solch einen anmelden..