Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahreugbrief) nicht unkenntlich gemacht?

3 Antworten

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Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der alte Fahrzeugbrief wird nach einer Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges grundsätzlich nicht mit dem Stempel Ungültig versehen. Beim oberen Bild wurde vermutlich eine neue Zulassungsbeschenigung Teil II wurde aufgrund einer Wiederzulassung bzw. Umschreibung auf einen anderen Halter ausgestellt. Allerdings wurde die Ecke des Fahrzeugbriefes auch abgeschnitten, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde und ein Verwertungsnachweis der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt wurde.

Früher wurde der Fahrzeugschein bei einer Abmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Seit einigen Jahren wird auch der Fahrzeugschein nach der Abmeldung wieder ausgehändigt. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind unter anderem bei einer Wiederzulassung der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die VIN ist doch bei beiden unkenntlich gemacht....

Warum auch immer 🤷

Errrrrwin 
Fragesteller
 26.02.2023, 11:46

Das habe ich gemacht damit keiner auf dumme Gedanken kommt 🤣

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hotrod66  26.02.2023, 11:48
@Errrrrwin

Damit hast du aber den Brief unzulässig verändert. Was sollte denn deiner Meinung nach bei der Abmeldung unkenntlich gemacht werden?

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Errrrrwin 
Fragesteller
 26.02.2023, 11:53
@hotrod66

Ich habe die FIN mit Gimp unlesbar gemacht. Ich krizle doch nicht auf wichtigen Dokumenten rum... Also beim oberen Fahrzeugbrief der wurde anscheinend ordnungsgemäß abgemeldet oder warum steht dort offiziell ungültig?

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hotrod66  26.02.2023, 11:56
@Errrrrwin

Weil ein neuer Brief ausgestellt wurde. Wahrscheinlich war der voll.

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Du meinst du ungültig Stempel?

Der Stempel kommt drauf, wenn ein neuer Brief ausgestellt wird.

Damit wird der alte Brief offiziell als ungültig gekennzeichnet.