Bekomme ich eine Anzeige weil mein Freund dumm ist?

Folgende Situation

Ich war vor ein paar Wochen mit meinem guten Freund in der Stadt unterwegs. Wir haben eine größere Demo bemerkt und sind dort in der Nähe geblieben um zuzugucken. Dort standen neben uns auch viele Polizeiautos

Nach einer Weile wollten wir gehen und wurden dann von 4 Polizisten angehalten, sie sagten allgemeine Personenkontrolle

Anders als mein Freund kannte ich die Rechtslage und wusste dass das legitim ist. Ich sagte also okay und zeigte ihnen meinen Ausweis. Mein Freund ist leider allgemein nicht die hellste Kerze auf der torte und zeigt sich in solchen Sitationen gerne trotzig (wohlgemerkt wir sind beide 23 sein kindliches Verhalten ist dennoch Standart)

Er sagte also wieso und hat erstmal mit den Polizisten diskutiert

Als ich auf ihn eingeredet hab zeigte er seinen Ausweis aber benahm sich so als ob das alles ein persönlicher Angriff gegen ihn wäre. Als wir da Standen machte er plötzlich die Hände in seine Taschen. Die Polizisten sagten Hände raus aus den Taschen und natürlich war das zuviel für ihn, er wollte wieder diskutieren und ich sagte ihm dann dass das ein Grund für ne Festnahmen sein kann (Gefahr im Verzug) er blieb trotzig und sagte ich lasse meine Hände wo ich will

Dies und andere Sachen führten letztendlich zu seiner Festnahme während ich daneben stand. Das hat mich so wütend gemacht da ich nicht durch ihn in Sowas reingezogen werden möchte. Das Hab ich den Polizisten auch gesagt aber die sagten nur dass wir beide Post bekommen würden

Jetzt habe ich Angst dass ich irgendwie mit ihm unter einen Kamm geschoben werde, soll ich eine Stellungnahme schreiben oder sonst was? Vielen Dank für alle Antworten

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So wie Du die Situation schilderst, hast Du dich korrekt verhalten.

Wenn Du eine Anhörung bekommen solltest, kannst Du diese sachlich beantworten. Ich glaube nicht, dass die Polizisten dich wegen "Fehlverhalten" angezeigt haben! Die Polizisten werden ebenfalls einen sachlichen Vermerk verfasst haben!

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Für die Außerbetriebsetzung benötigst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichenschilder.

Der Erwerber kann das Fahrzeug allerdings dann nur mit einem Anhänger oder entsprechenden Transporter überführen.

Für die Zulassung in den Niederlanden benötigt der Erwerber allerdings von dir noch die Zulassungsbescheinigung Teil I!

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Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

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Eine eidesstattliche Versicherung ist bei einem verlorenen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bei einigen Kfz-Zulassungsstellen erforderlich, einige Kfz-Zulassungsstellen fordern nur eine Verlusterklärung.

Nur der letzte eingetragene Fahrzeughalter kann eine eidesstattliche Versicherung (immer) oder eine Verlusterklärung (im Todesfall des letzten Halters auch der Erbe...) über den Verlust des Fahrzeugscheines abgeben.

Wenn Du das Fahrzeug an deinen Freund verkaufen würdest und anschließend wieder zurückkaufen würdest, würde die Kfz-Zulassungsstelle trotzdem einen lückenlosen Eigentumsnachweis fordern! Der fehlende Kaufvertrag wäre also trotdem erforderlich.

Sollte das Fahrzeug bereits vor 7 Jahren bereits abgemeldet worden sein, wäre eine Verlusterklärung in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Die Kfz-Zulassungsstelle würde nur prüfen, ob eine Diebstahlsanzeige für dein erworbenes Fahrzeug vorliegt! Eine gültige Hauptuntersuchung etc. wäre natürlich für die Wiederzulassung bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unter anderem erforderlich.

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Ans Meer

Ich liebe das Meer und gehe im Sommer auf jeden Fall auch mit meinen Füßen gerne ins Wasser. Leider kann ich nicht so gut schwimmen.

Das Klima an der Nordsee oder Ostsse ist für die Bronchien sehr gesund. Als Kind war ich aufgrund von Asthma längere Zeit zur Kur auf der Insel Norderney.

Die Berge sind natürlich wunderschön! Im Herbst oder Frühjahr finde ich das Wandern auf jeden Fall angenehmer. Allerdings könnte ich nicht den ganzen Tag wandern....

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Folgende Unterlagen werden für die Aufbietung des Fahrzeugbriefes zunächst benötigt:

  • Sterbeurkunde, falls der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde der Tod deines Opas noch nicht bekannt sein sollte
  • Testament oder Erbschein
  • Verlusterklärung deiner Oma über die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis deiner Oma
  • Erklärung deiner Oma, dass das Fahrzeug auf deinen Namen umgeschrieben werden darf
  • nach Beantragung der Aufbietung des Fahrzeugbriefes kann das Fahrzeug nach knapp 3 Wochen umgeschrieben werden
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Nein, sie darf das nicht!

Deine Eltern sind für deine Erziehung zuständig und auch verantwortlich.

Wenn deine Eltern zum Beispiel nicht zu Hause sind, können sie diese Aufgabe auch auf deine Halbschwester übertragen.

Sie dürfte dich mit der Erlaubnis deiner Eltern auch bestrafen.

Du hast dich an eine Regel nicht gehalten und die Konsequenz oder Strafe ist dann x oder sie darf dich so bestrafen, wie sie es für richtig hält. Selbstverständlich im Rahmen der Gesetze!

Deine Halbschwester durfte die Handyzeit nicht kontrollieren, weil es deine Mutter offensichtlich nicht erlaubt hatte.

Ich hoffe, dass sie dafür noch bestraft wird, wenn sie noch zu Hause wohnen sollte.

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Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der alte Fahrzeugbrief wird nach einer Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges grundsätzlich nicht mit dem Stempel Ungültig versehen. Beim oberen Bild wurde vermutlich eine neue Zulassungsbeschenigung Teil II wurde aufgrund einer Wiederzulassung bzw. Umschreibung auf einen anderen Halter ausgestellt. Allerdings wurde die Ecke des Fahrzeugbriefes auch abgeschnitten, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde und ein Verwertungsnachweis der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt wurde.

Früher wurde der Fahrzeugschein bei einer Abmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Seit einigen Jahren wird auch der Fahrzeugschein nach der Abmeldung wieder ausgehändigt. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind unter anderem bei einer Wiederzulassung der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.

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Liebe Kirra,

ich wünsche dir eine schöne und gesegnete Schwangerschaft. Jeder Mensch hat verschiedene schwächen und stärken. Nach der Geburt braucht dein Baby viel Zuwendung und Liebe. Insgesamt solltest Du dein Kind auch später mit viel Liebe erziehen. Dein Kind in seiner Entwicklung fördern und bei Bedarf auch später bei den Hausaufgaben helfen usw.

Du bist ja auch Christin! Betet zu Jesus, dass er dir die Kraft und die Weisheit gibt dein Kind zu erziehen.

Dein Mann wird dir sicherlich auch behilflich sein.

Gott segne euch!

Liebe Grüße

Dein Gregor

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Das 07 er Kennzeichen ist ein Kennzeichen, damit Du Oldtimerfahrzeuge für Probefahrten, Veranstaltungsfahrten usw. benutzen kannst.

Für das H Kennzeichen und für das 07 er Kennzeichen brauchst Du ein Oldtimergutachten.

Du brauchst also kein neues Gutachten.

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Übrigens, ein Fußballstar hat über Facebook dem Besitzer seines Wunschkennzeichens 10.000 € geboten, wenn er seine Kennzeichen übernehmen darf. Der Beitzer des Wunschkennzeichens war damit einverstanden! Hat sich ja auch gelohnt!!!

Wenn der Besitzer des Wunschkennzeichens einverstanden ist, könntet ihr gemeinsam zur Kfz-Zulassungsstelle fahren und er könnte sein Fahrzeug zuerst auf ein anderes Kennzeichen umkennzeichnen lassen und dann könntest Du diese Kennzeichen sofort übernehmen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeubrief)
  • Personalausweis
  • die amtlichen Kennzeichenschilder
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Nach dem Gesetz sind es Kurzzeitkennzeichen. Viele Bürger nennen Sie auch Überführungskennzeichen.

Der Verkäufer sollte sich erstmal bei seiner Kfz-Zulassungsbehörde "richtig" informieren oder im Internet!

Nach § 16 a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nur bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen oder bei Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes - möglich.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Die Vorlage mindestens einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief ist ebenfalls erforderlich. Außerdem benötigst Du die eVB-Nr. deiner Versicherung (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) und den Hauptuntersuchungsbericht. Solle die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, könnte die für den Standort des Fahrzeuges örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen. In diesem Fall müsstest Du auf dem nächsten Wege (grundsätzlich) innerhalb des Zulassungsbezirkes beim TÜV oder DEKRA oder GTÜ eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Ein Kurzzeitkennzeichen könntest Du in diesem Fall nur vor Ort beantragen, wenn das Fahrzeug unmittelbar davor außer Betrieb gesetzt wird.

Achtung: Die Umschreibung des Fahrzeuges auf deinen Namen wäre auch bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde möglich, wenn Du die amtlichen Kennzeichen übernehmen würdest. Wenn Du allerdings die örtlichen Unterscheidungskennzeichen beantragen möchtest, wäre die Vorlage der aktuellen Kennzeichenschilder zwecks Entstempelung erforderlich. Danach könntest Du dass Fahrzeug beim Verkäufer theoretisch auch abholen. In diesem Fall wäre der Aufwand mir allerdings zu hoch!

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Wenn Du einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versogungsamt gestellt hast, bzw. Du einen Schwerbehindertenausweis vorliegen hast, würde ich Ihn vorlegen!

Dein Arbeitgeber hat kein Anspruch auf Deine Diagnose!

Bei einem Grad der Behinderung von mindesten 50, hättest Du auch 5 Tage Zusatzurlaub.

Als Schwerbehinderter kannst Du dich auch vom Integrationsfachdienst beraten lassen!

https://www.integrationsfachdienst.de/de/?pssid=ad5bbd80e954fccf31263a2ede4348e2

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Leider kann ich Dir keine genaue Antwort geben.

Wahrscheinlich werdet Ihr wie die Schulsekretärinnen in den Schulferien überwiegend nicht arbeiten. Allerdings gibt es auch Schulsekretärinnen die eine Vollzeitstelle haben.

Schulsekretärinnen haben in der Regel die sogenannte Ferienregelung. Das bedeutet, dass sie in den Schulferien fast immer Urlaub haben. In der ersten und in der letzen Sommerferienwoche arbeiten sie in der Regel. Sie arbeiten also die Ferienzeiten vor bzw. nach. Im Arbeitsvertrag steht dann zum Beispiel als wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden und aufgrund der Ferienregelung arbeiten sie zum Beispiel 23,?? Stunden in der Woche.

Bitte informiere Dich bei der Einrichtung! Spätestens bei einem Vorstellungsgespräch solltest Du diese Frage selbst beantworten können!

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Eine Mitschülerin durfte die Hausaufgaben von einer 19. jährigen Einserschülerin abschreiben. Zur Strafe konnten sie sich aussuchen, ob sie zwei Tage Arrest in der Schule absitzen oder ob sie mit dem Paddle den Po versohlt bekommen. Die Einserschülerin hat sich für die Prügelstrafe entschieden, damit sie nicht zuviel Stoff in der Schule verpasst. Ihre Mutter war mit der Bestrafung zunächst einverstanden.

Anbei ein Link von der Bestrafung: ttps://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109441477/Schueler-werden-immer-noch-mit-Paddeln-rot-gepruegelt.html

Die Strafe ist also relativ hart. Wenn du liebt bist usw., dann passiert dir normalerweise ja nichts.

Deine Mutter hat eine Erlaubnis zwecks deiner Züchtigung unterschrieben. Ist dieses Dokument wirklich für dich gültig? In Deutschland dürftestst du nicht gezüchtigt werden. Du kannst dich zum Beispiel beim Jugendamt erkundigen.

Weißt du schon, wie deine Gasteltern dich möglicherweise bestrafen?

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Auch bei einem Leasingvertrag wird das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen. Die amtlichen Kennzeichen sind also von deinem Landkreis. Die Zulassung des Fahrzeuges durch den Händler kostet ca. 150 € oder sogar mehr. Wenn du das Fahrzeug selbst zulässt, zahlst du auf jeden Fall deutlich weniger.

Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeubrief) schon bei der Kfz-Zulassungsstelle vorliegt, würde ich telefonisch nachfragen

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Das alte Fahrzeug kannst du unter Vorlage der amtlichen Kennzeichenschilder und des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassunbsbescheinigung Teil I abmelden.

§ 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Du darfst dein altes Fahrzeug am Tag der Abmeldung mit den entstempelten Kennzeichen zum Händler fahren, wenn dein Fahrzeug für die Fahrt mit den ungestempelten Kennzeichen versichert ist (deine Versicherung fragen).

Für dein neues Fahrzeug musst du also neue amtliche Kennzeichen mit der gleichen Nummer kaufen.

Für die Zulassung des neuen Fahrzeuges benötigst du den Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist oder war) und Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, deinen Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.), deine Kontodaten für das Sepa-Lastschriftmandat für die fälligen Kfz-Steuern beim Hauptzollamt und Geld natürlich.

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Wenn du das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung erfüllst, muss die Stadt dich zum Vorstellungsgespräch einladen! In der Regel bekommst du dann Fragen gestellt, die du entsprechend beantwortest. Diese Fragen bekommt jeder gleich gestellt. Das Vorstellungsgespräch wird aufgrund deiner Antworten in verschiedenen Kategorien bewertet, wenn du mindestens so gut bist, wie ein anderer Bewerber, muss die Stadt dich einstellen. Das Auswahlverfahren wird durch den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung überwacht!

Du hast übrigens einen Grad der Behinderung von 50. Der Grad der Behinderung sagt nichts über deine Leistungsfähigkeit für die "Arbeit" aus, sondern deine Einschränkung an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!

Anbei noch interessante Links: https://www.komsem.de/

https://www.rehadat.de/

https://www.integrationsfachdienst.de/de/?pssid=4e4aa98bf1086f803b7254b308cdda26

Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes können dich in beruflichen Fragen auch beraten und auch am Arbeitsplatz mit Kollegen und oder Vorgesetzten sprechen, wenn du es möchtest!

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