Bei dem alten BMW meines Freundes ist hinten rechts die Scheibe kaputt gegangen. Die Versicherung übernimmt den Schaden bis auf die 150 € Selbstbeteiligung. Allerdings durfte er nicht in die BMW-Vertragswerkstatt, sondern musste in eine Opel-Werkstatt. Dort war das Auto fast drei Wochen, weil die Scheibe nicht geliefert wurde. Gestern konnte er das Auto abholen, aber es war mehr kaputt als vorher.
Die Scheibe quietscht beim Hoch- und Runterfahren. Der Schalter ist falsch eingebaut oder angeschlossen: Wenn man nach oben drückt, geht die Scheibe runter, und umgekehrt. Zudem leuchtet jetzt vorne im Bordcomputer ein Warnsignal, und der Schalter der Heckklappe ist plötzlich defekt, was vorher nicht der Fall war.
Muss die Werkstatt dafür haften? Gibt es einen Paragraphen, auf den man sich berufen kann? Ich war an dem Tag mit ihm in der Werkstatt, und der Schalter war nicht kaputt. Er behauptet, das sei vielleicht beim Autowaschen passiert, obwohl er keinen Auftrag dafür hatte. Er meint, das Auto sei alt, aber der Schalter war definitiv vorher nicht defekt.
Bringt es etwas, sich bei der Versicherung zu beschweren, die den Hauptschaden bezahlt? Danke für Antworten.