Sitzenbleiben in Klasse 4 Grundschule (NRW)
Hmm, die Frage wurde gelöscht?! Also nochmal.
Meine Frage: Kann ein Schüler, der im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Empfehlung zur weiterführenden Schule bekommen hat, und dort auch angemeldet wurde, dennoch am ende der 4. Klasse sitzenbleiben?
Mein Pflegesohn hatte kein berauschendes Halbjahreszeugnis (2 Dreier in Englisch und Sachunterricht, die obligatorischen Zweier in Sport und Religion, die Hauptfächer mit 4) und die Empfehlung zur Hauptschule. Er ist auf der Gesamschule angenommen.
Zur Zeit hat er wieder mal eine starke Verweigerungsphase (er ist aber auch auf einer für ihn komplett ungeeigneten Grundschule, die weder ihn noch seine Probleme händeln können, die meiste Zeit verbringt er auf dem Flur statt im Unterricht), jedenfalls hat er mir jetzt 2 Fünfer (Deutsch und Mathe) sowie eine 6 in einem Rechtschreibtest mitgebracht.
Kann er sitzenbleiben, obwohl er schon die Zusage zur weiterführenden Schule hat? Ich kenne es nur so, dass Schüler, die möglicherweise nicht das Klassenziel der 4 erreichen, schon nach dem 1. Halbjahr in die 3. Klasse zurückgesetzt werde. Im Schulgesetz finde ich nichts.
Eine Rückmeldung der Schule habe ich noch nicht, daher hier meine Frage. Vielen Dank.