Verkehrsrecht – die besten Beiträge

Auf Autobahn abgeworfen mit Müll?

Hallo,

ich bin heute auf einer dreispurigen AB unterwegs gewesen. Ich war auf der linken Spur erstmal mit ca. 160 km/h. Vor mir weitere Fahrzeuge. Als mein Vordermann beschleunigte tat ich es auch. Mit viel Abstand dahinter fuhren wir (mein Vordermann auf der linken Spur und ich auf der linken Spur) ca. 210 km/h.

Plötzlich sehe ich, wie mein Vordermann sein Arm aus dem Fenster streckte und eine volle Mülltüte aus dem Fenster geworfen hat der direkt (trotz viel Abstand, es war sehr windig) mein Auto direkt am Kühler getroffen hat. Es hat sehr gefährlich angehört und ich wusste nicht ob nun etwas beschädigt wurde bei ü. 200 km/h. Ausweichen war nicht möglich.

Als ich dies realisierte gab ich meinen Vordermann innerhalb von 30 Sekunden bestimmt 100 Lichthupen. Ich merkte, wie er beschleunigen wollte. Ich habe dann auch stark beschleunigt und war nur kurzer Zeit mit sehr wenig Abstand und Lichthupen hinter ihm. Er ist dann auf der mittleren Spur gewechselt und hat gebremst. So konnte ich ihn einholen. Als ich auf seine Höhe war habe ich mit meinen Händen gefragt was die Aktion sein soll und ihm mehrfach gezeigt er soll auf dem Standstreifen (damit wir sehen ob am Auto kaputt geworden ist). Er hat mich nicht verstanden.

Ca. 5 Kilometer sind wir dann mit 120 km/h gefahren. Er vor mir und ich dicht hinter ihm. Damit er bloß nicht wieder abhaut. Nach 5 km kamen wir auf ein Stau zu und im stockenden Verkehr.. So konnte ich ihn überholen und mein Fenster aufmachen während wir schrittgeschwindigkeit gefahren sind aufgrund des Staus (er in der Mitte, ich links). Ich fragte ihm warum er das gemacht hat und schrie laut: "Ich habe kein Müll aus dem Fenster geworfen, das war mein Vordermann. Mich hat es auch erwischt.."

Ich so: Hmm!? Dein Vordermann!? Mist, also war er das nicht.. Ich war mir sehr unsicher.. Er schrie mich weiter an, er wolle mich wegen dem dichten Abstand und Lichthupen anzeigen..

Habe ich mich hier strafrechtlich verhalten?

Das war ein Auto aus Schweden. Deswegen konnte ich nicht sein Kennzeichen einfach aufschreiben. Es war ein Tesla, inkl. einer Dashcam. Somit kann er beweisen, dass ich ihn nah aufgefahren bin und Lichthupen gegeben habe. Aber man kann mich ja auch verstehen, oder?

Mein Auto hat eine Delle und ein Riss am Kühlergrill..

Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Autobahn, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

8 Punkte auf einmal in Flensburg?

Hallo!

einfach mal die Frage man nehme an man hat einen Bußgeldbescheid erhalten mit 8 Punkten die drohen. Man hat aber aktuell 0 Punkte. Und sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen Punkte oder Fahrverbotstechnisch.

Wird dann trotzdem direkt der Führerschein entzogen und die Vorstufen (Ermahnung, Verwarnung) übersprungen?

„Das Punktesystem kennt ein abgestuftes System von Verwarnungen und Maßnahmen, bevor es zu einer Fahrerlaubnisentziehung kommt. Diese Abstufungen sollen auch nicht demjenigen vorenthalten sein, der durch eine Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid eine Maßnahmenstufe übersprigen würde. So wird der Punktestand des Betroffenen auf 13 Punkte reduziert, wenn er durch die Entscheidung auf mindestens 14 Punkte käme, ohne zuvor gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG verwarnt worden zu sein. Wenn durch eine Entscheidung "auf einen Schlag" eine Stufe mit mehr als 13 beziehungsweise 17 Punkten erreicht wird, ohne dass zuvor eine TeIlnahme an einem Aufbauseminar angeordnet war, erfolgt eine Herabsenkung auf 17 Punkte. Übrigens kann ein Unterlassen der nach § 4 Abs. 3 StVG gebotenen behördlichen Maßnahmen bei mehreren getrennt geahndeten Verstößen auch mehrfach beziehungsweise wiederholt zu einer Rückstufung führen.“

dies war allerdings zur alten Regelung. Wie ist das aktuell?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank!

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Flensburg, Ordnungswidrigkeit, Punktesystem, Fahreignungsregister

Stillgelegtes Auto transportieren und abstellen?

Also, es ist leider etwas komplizierter, schonmal danke fürs durchlesen:

Für das Auto ist eine Rückrufaktion offen, für die bei der Fachwerkstatt ein Termin für den 06.07. vereinbart ist. Bei Nichtdurchführung bis zum 04.08. wird das Auto am selbigen Tag durch die Zulassungsstelle stillgelegt.

Jetzt waren wir mit dem Auto in Norwegen, und hatten auf dem Rückweg eine Panne, so dass das Fahrzeug aus zeitlichen Gründen dort bleiben musste.

Dadurch kann der Termin für die Rückrufaktion nicht wahrgenommen werden.

Das Auto soll jetzt durch den ADAC Rückholservice zurücktransportiert werden, was wohl eine Weile dauern kann, ggf. auch bis nach dem 04.08., wo dann die Stilllegung erfolgen würde, da keine Teilnahme an der Rückrufaktion.

Jetzt frage ich mich, wie hier die Rechtslage ist. Mal abgesehen davon, dass das Fahrzeug ja dann höchstens auf dem Papier stillgelegt werden kann, da nicht in Deutschland... Am öffentlichen Straßenverkehr darf es nicht mehr teilnehmen, und im öffentlichen Raum auch nicht abgestellt werden, und Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr.

Der ADAC wird wohl auch ein stillgelegtes Fahrzeug transportieren, nur dass als Zielort nur etwas gewerbliches, also z.B. eine Werkstatt, möglich ist, nicht etwa eine Garage. Wäre das Abstellen dort auf dem Hof der Werkstatt, bis zum Weitertransport, dann erlaubt? Ist zwar theoretisch Privatgelände, aber öffentlich zugänglich und auch nicht beschrankt. Wenn etwas passiert, Haftpflichtversichert ist das Auto dann ja in jedem Fall nicht.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall, oder irgendwelche Ideen wie man das Ganze einfacher machen kann?

Ich danke euch!

Recht, Verkehrsrecht, Kennzeichen, Verkehrsregeln, Versicherungsschutz, Zulassung

Führerschein im Ausland trotz MPU?

Hallo zusammen,

Ich habe den Führerschein gemacht und bin 4 Jahre lang ohne Probleme gefahren sind. Leider habe ich meinen Führerschein verloren und wurde zusätzlich danach auch noch ohne Fahrerlaubnis erwischt. Jetzt möchte ich nach Kreta auswandern und dort ein neues Leben beginnen. Meine Frage lautet, was muss ich tun, um in Kreta Auto fahren zu können, da das Fahrverbot nur in Deutschland gilt?

Um in Kreta Auto fahren zu können, sollte ich mich vielleicht an die zuständigen griechischen Behörden oder das griechische Konsulat ? Sollte ich angeben, dass ich meinen deutschen Führerschein verloren habe und dass ein Fahrverbot in Deutschland gilt? Gibt es systeme mit denen die Griechischen das prüfen können oder prüfen werden?

Können die griechischen Behörden mir Informationen über das Verfahren geben, um meine Fahrerlaubnis in Griechenland zu beantragen oder möglicherweise eine temporäre Fahrerlaubnis zu erhalten oder muss ich dafür bei meiner zuständigen verkehrsbehörde in Deutschland zusätzlich etwas schriftliches beantragen?

Ist es möglich, dass ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss oder eine medizinische Untersuchung (MPU-Äquivalent) absolvieren muss auch in Griechenland? Wo erhalte ich eine genaue Auskunft von den zuständigen Behörden?

Wenn sich jemand in diesem Bereich gut auskennt und mir relevante tips geben könnte wäre ich darüber sehr dankbar.

Lg.

Danke fürs lesen

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinklasse B, Führerscheinstelle

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