Mit 17 ohne begleitpersonen fahren?

3 Antworten

Diese Möglichkeit gibt es. Das ist dann i.d.R. aber eingeschränkt möglich. Ich war selbst BKF und meine Azubi Kollegen, die erst 17 waren (betraf ein paar) hatten alle die Ausnahmegenehmigung. Sie war bei ihnen aber ausschließlich erteilt für Fahrten, die auf der Arbeit zu erledigen waren. Bei Ausnahmegenehmigung vom BF17 ist eine Beschränkung auf den Grund der Ausnahme auch die Regel. Der Hin- und Rückweg oder Fahrten in der Freizeit waren also nicht erlaubt. Die Kollegen mussten eine MPU ablegen (allerdings wesentlich einfacher zu bestehen, als z.B. eine Drogen MPU, hat auch jeder bestanden).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.
das hört sich nicht so richtig an und im internet finde ich nichts zu dem thema

Also zwei Gründe, die eindeutig dagegen sprechen!

Von Experte Siraaa bestätigt

Im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses ist dies möglich, ist dann als Auflage auch vermerkt.

Gesetzliche Regelung findest Du in der FeV §10 zu Klasse B Nr.b (bb) und in Spalte Auflage.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html