Darf man in der Schule indizierte bzw. verbotene Musik abspielen?
Darf man im Rahmen des Unterrichts in der Schule indizierte Musik bzw. vom Verfassungsschutz verbotene Musik z.B. rechtsextreme Musik abspielen?
Wenn ja/nein, auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? GG, StGB, BayEUG, welche Artikel? Was gibt es sonst noch zu beachten?
Vielen Dank für eure Antworten. LG