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Urlaubsberechnung Feiertage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung in meinem Betrieb und hoffe, jemand kennt sich arbeitsrechtlich damit aus.

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage-Woche, der Urlaub ist in Tagen angegeben, aber in der Praxis wird er bei uns in Stunden abgerechnet.

Das heißt: Für eine Woche Urlaub werden 40 Stunden Urlaub genommen.

Gearbeitet wird grundsätzlich von Montag bis Samstag, der freie Tag wechselt jede Woche, je nach Dienstplan.

Im Vertrag steht, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Arbeitstage gelten.

Jetzt kommt mein Problem:

Wenn ich z. B. eine Woche Urlaub nehme und in dieser Woche ein Feiertag auf Montag fällt, dann werden mir trotzdem 40 Stunden Urlaub abgezogen – zusätzlich zum Feiertag.

Das bedeutet: Ich habe effektiv nur 5 Urlaubstage genommen (Dienstag–Samstag), aber der Feiertag zählt nicht als bezahlter freier Tag, sondern es wird so behandelt, als wäre ich 6 Tage im Urlaub gewesen.

Meine Managerin sagt, das sei so geregelt, „damit es fairer für alle ist“ und es keinen Streit um Brückentage gäbe – und man werde ja auch für den Feiertag bezahlt.

Aber ehrlich gesagt wirkt das auf mich ziemlich willkürlich, gerade weil:

  • ich wöchentlich einen wechselnden freien Tag habe,
  • der Urlaubsanspruch laut Vertrag auf 5 Arbeitstage basiert,
  • und Feiertage laut Gesetz nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen (§ 3 II BUrlG?).
  • im Vergleich zu jemanden der in der Woche keinen Urlaub hatte, wäre ich benachteiligt, weil ich für den Feiertag einen Urlaubstag nehmen musste, der andere ohne Urlaub aber einen zusätzlichen freien Tag hat

Meine Fragen:

  1. Darf der Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche + Feiertag trotzdem 40 Stunden Urlaub abziehen, auch wenn man de facto nur 5 Tage freigestellt ist?
  2. Muss man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen, obwohl sie laut Vertrag nicht zu den Arbeitstagen zählen?
  3. Kann der Arbeitgeber willkürlich festlegen, wann genau meine Urlaubstage liegen, obwohl ich in der Woche gar keine 6 Tage Urlaub genommen habe?

Bin für jede Einschätzung oder Hinweise auf Urteile/Gesetze sehr dankbar – es fühlt sich so an, als würde ich Urlaub „verlieren“, den ich eigentlich gar nicht genommen habe.

Danke euch im Voraus!

Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch

Urlaub und Arbeitslosigkeit, wie löse ich es am besten?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit (bzw seit Dezember) arbeitslos. Anfangs hatte ich eine mündliche Vereinbarung mit einem Bekannten von mir, welcher Arbeitgeber ist und mich eigentlich im Laufe des Jahres in seine Firma übernehmen wollte, jedoch war dies abhängig davon, wann einer seiner Mitarbeiter in Rente geht. Da sich das noch hinauszögert, bin ich seit einer Weile auf der Suche nach Alternativen.

Ich hatte bereits im Oktober letzten Jahres Urlaub für Ende September gebucht (15 Tage in Amerika), dies wurde auch noch am Anfang meiner Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur genehmigt.

Ich würde jedoch trotzdem gerne ab sofort einen Quereinstieg in die Arbeitswelt machen (Lagerist, Post/Paketbote, etc.) um erst mal wieder etwas mehr Geld zu haben und auch die Urlaubskasse etwas aufzufüllen.

Wie gehe ich mit dieser Situation um vor allem im Hinblick auf Bewerbungen, ist man direkt beim ersten Gespräch ehrlich und sagt man hat in 3 Monaten Urlaub der schon gebucht ist, wie kommt das für einen Arbeitgeber?

Sollte man sich lieber eine gute Ausrede ausdenken, falls man länger in der Firma bleiben möchte, z.B. dass man an einer zweiwöchigen Schulung teilnimmt die schon mit der Arbeitsagentur vereinbart wurde?

Oder sollte ich mir eine kurzfristige Stelle suchen und nach 2 Monaten kurz vor dem Urlaub direkt wieder kündigen?

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