Der Volksverhetzungsparagraf wird in letzter Zeit immer weiter ausgedehnt. Äußerungen, für die vor einigen Jahren kein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hätte, reichen inzwischen für Hausdurchsuchungen und Verurteilungen.
In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD nun festgelegt den § 130 StGB noch weiter zu verschärfen (siehe hier):
Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.
Soll der Volksverhetzungsparagraf weiter ausgedehnt werden?