Wenn man zB in der Schule, beim Arbeiten in einem Verein oder ähnliches dauernd von einer Person beleidigt wird, man öfters gesagt hat, dass diese es unterlassen soll - darf man ihm dann eine verpassen? Also nicht krankenhausreif schlagen oder so, halt vielleicht einmal ins Gesicht und dann ist gut?
Schließlich ist das doch ein rechtswidriger Angriff, oder verstehe ich da was falsch? Geht es nur um physische Gewalt?
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
wenn also alle Mittel versagen, wäre doch die Hand das mildeste Mittel?