Sollten Straftäter die Ermittlungskosten bezahlen müssen, wenn diese schuldig gesprochen werden?
Stellen wir uns vor jemand Raubt eine Bank aus.
Dann gibt es eine monatelange Ermittlungen in welcher viele Beamter involviert sind.
Er wird schuldig gesprochen.
Sollte er dann die gesamtem Ermittlungskosten der Polizei/Staatsanwaltschaft bezahlen müssen?
Sollten generell schuldig gesprochene Täter sämtliche Ermittlungskosten bezahlen müssen ( nicht nur die Gerichtskosten )