Werde ich zum Führerschein zugelassen?

1 Antwort

Das Diversionsverfahren war der strafrechtliche Teil, der ist uninteressant. Dass die Tat gegen Auflagen nicht verfolgt wurde, heißt ja nicht, dass sie nicht stattgefunden hat.

Für dich sind jetzt die verwaltungsrechtlichen Folgen relevant.

Wenn du aufgrund des Vorfalls einen Eintrag zu einer schwerwiegenden Tat oder zu mehreren nichtschwerwiegenden Taten im Fahreignungsregister hast, darf die Fahrerlaubnisbehörde daraus Zweifel an deiner charakterlichen Eignung ableiten.

Beantrage online einen Auszug, du brauchst dazu einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und ein NFC-fähiges Smartphone. Die Auskunft ist kostenlos.

https://www.kba-online.de/registerauskunft/ora/web/#/faer

Killerboy3009 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:10

Also ist es im Grunde egal ob mein Verfahren eingestellt wurde? Im Fahreignungsregister steht es in jedem Fall drin?

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migebuff  01.06.2022, 18:17
@Killerboy3009

Nicht in jedem Fall. Es können aber wiederum auch die damit zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten eingetragen sein. Je nachdem, ob noch ein Fahrverbot oder Bußgeld verhängt wurde.

Daher der Hinweis, den oben genannten Auszug aus dem FAER zu beantragen und zu überprüfen, ob dort etwas eingetragen wurde.

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Killerboy3009 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:21
@migebuff

Es wurde mir garnix verhängt weil ich noch 17 bin. Ich muss lediglich die 30 Stunden machen

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Killerboy3009 
Fragesteller
 05.06.2022, 12:08

Weißt du vielleicht wie lange es dauert ungefähr bis mein Eintrag im Fahreignungsregister steht?

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