Werde ich zum Führerschein zugelassen?
Moin an alle!
Folgende Ausgangssituation: Ich habe in der Vergangenheit ein illegales E-Bike benutzt und bin damit abgehauen, habe ein vereinfachtes Jugendverfahren bekommen und das Verfahren wurde mit 30 Arbeitsstunden eingestellt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich trotz des eingestellten Verfahrens(Alle Stunden erledigt) den Führerschein von der Zulassungsstelle zugelassen bekomme.(Ungefähr 1-2 Monate nach Vollendung der Stunden)
1 Antwort
Das Diversionsverfahren war der strafrechtliche Teil, der ist uninteressant. Dass die Tat gegen Auflagen nicht verfolgt wurde, heißt ja nicht, dass sie nicht stattgefunden hat.
Für dich sind jetzt die verwaltungsrechtlichen Folgen relevant.
Wenn du aufgrund des Vorfalls einen Eintrag zu einer schwerwiegenden Tat oder zu mehreren nichtschwerwiegenden Taten im Fahreignungsregister hast, darf die Fahrerlaubnisbehörde daraus Zweifel an deiner charakterlichen Eignung ableiten.
Beantrage online einen Auszug, du brauchst dazu einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und ein NFC-fähiges Smartphone. Die Auskunft ist kostenlos.
Nicht in jedem Fall. Es können aber wiederum auch die damit zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten eingetragen sein. Je nachdem, ob noch ein Fahrverbot oder Bußgeld verhängt wurde.
Daher der Hinweis, den oben genannten Auszug aus dem FAER zu beantragen und zu überprüfen, ob dort etwas eingetragen wurde.
Es wurde mir garnix verhängt weil ich noch 17 bin. Ich muss lediglich die 30 Stunden machen
Weißt du vielleicht wie lange es dauert ungefähr bis mein Eintrag im Fahreignungsregister steht?
Also ist es im Grunde egal ob mein Verfahren eingestellt wurde? Im Fahreignungsregister steht es in jedem Fall drin?