Führerschein wechsel/THC am Steuer?
Moin Leute,
ich bin gestern in eine Polizeikontrolle geraten und bei mir wurde THC positiv festgestellt.
Jetzt habe ich natürlich das Verfahren am Hals und habe Angst meinen Führerschein entzogen zu bekommen und zur MPU zu müssen.
Da das ja nicht über die Staatsanwaltschaft sondern über die Zulassungsstelle läuft habe ich mir gedacht meinen deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerschein zu überschreiben.(das hatte ich eh schon länger vor)
Dann wäre ja nicht mehr die Deutsche Zulassungsstelle dafür zuständig und die Sache würde sich erledigen.
Wäre das möglich oder bekommt die Schweizer Zulassungsstelle das mit?
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Die Sache ist keinesfalls erledigt. Ein ausländischer Führerschein darf dir nicht abgenommen werden. Er wird sichergestellt, und der ausstellenden Behörde überstellt. Gleichzeitig bekommst du ein Fahrverbot in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, seinen Führerschein nie aus der Hand zu geben. Dann hat man sich "nur" mit dem Fahrverbot in Deutschland zu arrangieren, kann aber außerhalb Deutschlands immer noch fahren.
Da das ja nicht über die Staatsanwaltschaft sondern über die Zulassungsstelle läuft
Falsch. Das läuft erstmal über den Staatsanwalt und wenn der mit Dir fertig ist kommt die Führerscheinstelle.
Solltest Du hier die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, hilft Dir der Schein aus der Schweiz auch nicht, wenn man Dich erwischt.
Danke für die Antwort. Also bringt es mir theoretisch gar nichts.
Hast du denn deinen Hauptwohnsitz in der Schweiz? Wenn ja bist Du sowiso dazu verpflichtet deinen Führerschein innert Jahresfrist nach dem Zuzug in die Schweiz in einen Schweizerischen Führerschein zu tauschen....
Ich bin in Deutschland und in der Schweiz gemeldet und ja ich weiss dass man den Führerschein spätestens nach einem Jahr ändern muss.
Das ändert nichts daran, dass gegen dich ein Strafverfahren läuft.
Sollte die deutsche Fahrerlaubnis nicht entzogen werden können, so gilt statt dessen ein unbefristetes Fahrverbot in Deutschland.
Trotz Schweizer Führerschein wäre somit jede Fahrt in Deutschland eine Straftat nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Klar kannst du eine Neuerteilung beantragen. Dann wirst du aufgefordert, eine positive MPU beizubringen.
Oder du wartest 15 Jahre, dann wird der Eintrag getilgt und du darfst mit der schweizer FE auch wieder in Deutschland fahren.
Du hast auch keine Ahnung oder mit deiner Aussage is kommt man trotzdem in Schwierigkeiten…
Besser nichts sagen is manchmal besser
Ja das mit dem Strafverfahren weiss ich.
Wie sieht das mit dem unbefristeten Fahrverbot den aus? Kann man dann die Fahrerlaubnis nach einer Zeit wieder beantragen?