Steueroptimierung mit Reinvestition am ende der Geschäftsperiode bei GbR´s?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht bzw zur Steueroptimierung.

Als Beispiel nehme ich eine GbR, diese GbR hat durch den An und Verkauf von Waren monatlich ein Gewinn von 1000 Euro erzielt und deren Ziel es ist 100% der Erträge in sich selbst zu reinvestieren . Nach Pflicht Abzügen der angewandten Differenzbesteuerung der Mwst. bleibt nach Mwst abgezogene Gewinn im letzten Monat bei 10.000 Euro (nur Beispielhaft). Kann durch einen großen Waren Einkauf kurz vor ende des Geschäftsjahres (10.000 Einkauf), der theoretische Gewinn auf 0 reduziert werden , um eine Versteuerung mit der Einkommensteuer der Teilhaber zu vermeiden, da die GbR "keine Gewinne" hatte ?.

Oder wird hier eine Gewinnermittlung aufgrund des Warenbestandes bzw. Zuwachs ermittelt und somit die Steuerlast nicht gesengt ?

Andernfalls, würde mir nur eine optimale und möglichst unkomplizierte Form der UG einfallen ,wenn jeden Monat die gesamten Gewinne reinvestiert werden und am Ende des Jahres kein Gewinn auf dem Konto der UG verbleibt, dann fallen neben der Umsatzsteuer keine weiteren Steuern an. Bzw das die 19% Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe abführen muss, aber keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer auf den Gewinn zahlen muss, da kein Gewinn entstanden ist. der größte Nachteil ist hier natürlich der nötige Steuerberater und die zusätzliche Steuerlast bei Auszahlung an die Gesellschafter.

Dies ist jedoch von Vorteil da das ausschließlich dem Kapital zum Aufbau der Firma gelten soll.

  • Falls es bessere Vorschläge gibt zur Strukturellen Gestaltung der Rechtsform einer Solchen Firma teilt mir dies gern als Kommentar mit. Ausgeschlossen ( GmbH , Holding Strukturen, doppelte Holding )
Steuern, Gewerbe, Steuerrecht, Rechtsformen der Unternehmen

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