Schulrecht – die besten Beiträge

Fehltage vom 1. Halbjahr im Jahreszeugnis rechtens?

Guten Tag, ich besuche die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich habe am 31.01.2018 in der Schule entschuldigt gefehlt, die Halbjahreszeugnisse gab es am 3.2.2018. Nun will mein Lehrer die zwei Fehlstunden vom 31.01.2018 in mein jetziges Zeugnis eintragen und auch nachdem ich ihn darauf freundlich angesprochen habe, hält er an seinem Beschluss fest. Er würde Diskussionen darüber abgrundtief verachten und er habe uns vor Ende des Halbjahres schon gesagt, dass ab jetzt wieder für's nächste Halbjahr gewertet wird. Soweit so gut, aber ich dachte das würde sich auf Noten beziehen. Ich weiß, es handelt sich hier 'nur' um zwei entschuldigte Fehlstunden, aber ich habe ansonsten überhaupt keine Fehlstunden und lasse mir bestimmt nicht freiwillig Fehlstunden eintragen, die dort nichts zu suchen haben. Zudem wird dieses Zeugnis mein bewerbungszeugnis sein und somit möchte ich auch nicht, dass da zwei entschuldigte Fehlstunden vermerkt sind. Kann mir da einer mal die rechtliche Grundlage erklären bzw. sagen, wo ich die Regeln dafür finden kann? Auf der Internetseite von Hessen war ich schon, dort wird aber mein Fall nicht angesprochen. Ich denke, dass ich im Recht bin, habe aber keine Chance dieses einzufordern. Sollte ich im Unrecht sein, könnt ihr mir das gerne auch sagen. Meine Definition eines Halbjahreszeugnisses ist, dass es meine Leistungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres amtlich dokumentiert nicht aber Dinge, die nicht in diesem Halbjahr liegen.

Vielen Dank für eure Antworten, mir ist das wirklich wichtig und ich hoffe, dass hier keine Kommentare drunter kommen, die mir erklären wollen, dass das ja nicht so schlimm sei.

Vielen Dank :-)

Schule, Recht, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Zeugnis, Attest, Fehltage, Ausbildung und Studium

Schularbeit abgeschrieben, nicht erwischt worden, trotzdem 0 Punkte. Geht das?

Hallo,
Ich habe in der Schule bei einer Arbeit abgeschrieben (die Menge, welche ich abgeschrieben habe (Wörteranzahl), kann man in der Zeit, in welcher ich sie abgeschrieben habe, nicht erreichen). Meine „Spickzettel“ habe ich, dreist wie ich bin, mitten auf meinen Platz gelegt und abgeschrieben. Zum ende der Stunde (nach ~40min) kam der Lehrer (welcher nur die Vertretung des eigentlichen Fach-Lehrers war) zu meinem Platz und fragte mich, ob ich das alles in den ~40 min geschrieben habe. Dies bestätigte ich, jedoch glaubte mir der Vertretungslehrer dies nicht.
Er schrieb auf meine „Spicker“, dass sie IN meinem Heft lagen (obwohl sie auf meinem Tisch lagen) und dass er glauben würde, dass ich abgeschrieben hätte. Mein eigentlicher Lehrer hat die Arbeit korrigiert und mir 0 Punkte aufgrund eines „Täuschungsversuches“ gegeben. Ich hatte ein Gespräch mit meinem richtigen Lehrer, in welchem er behauptete, dass er es zwar nicht beweisen könne, dass ich abgeschrieben habe, aber er es wissen würde und es eindeutig wäre. Außerdem sagte er mir, dass meine „Spicker“ seinen Lehrerunterlagen „1 zu 1 gleichen, jedoch umgeschrieben wurden“. Macht das Sinn? Sind die 0 Punkte gerechtfertigt? Kann ich das noch retten?
Mit freundlichen Grüßen

Schule, Deutschland, Recht, anschauen, Lehrer, Schülerrechte, Schulrecht, Schummeln, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Verarschung

Benotete Klausur verloren, was nun?

Moin,

ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium einen Oberstufenkurs, der in den nächsten Wochen die Abiprüfungen macht. Vor den Osterferien haben die 10 Schüler die letzte, zweistündige Klausur geschrieben. Danach hat mich allerdings die Grippewelle erwischt und ich war wirklich zu fertig, um die Klausur zu korrigieren, weswegen ich sie leider erst in der allerletzten Sitzung unmittelbar vor den Osterferien zurückgeben konnte (die Schüler sind jetzt zwecks Lernen vom Unterricht freigestellt). In dieser letzten Sitzung hat nun ein Schüler gefehlt. Da ich grundsätzlich keine Klausuren an Dritte verteile, habe ich dem Schüler dann seine Klausurnote sowie seine Zeugnisnote per Mail mitgeteilt und die Klausur behalten.

Dann herrschte Durcheinander: Einige Schüler haben die Klausur direkt noch in derselben Stunde gleich zurückgegeben, weil wir uns ja nicht mehr sehen würden, andere wollten die Klausur nach den Ferien in mein Fach legen lassen. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich dann noch 3 Exemplare, zusammen mit Arbeiten aus anderen Lerngruppen, an die Schulleitung weitergeleitet.

Jetzt, Wochen später, wollte ich die inzwischen abgegebenen Klausuren sichten und fürs Archiv zusammenstellen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Arbeit des Schülers, der bei der Rückgabe fehlte, nicht in meinen Unterlagen ist, obwohl ich sie doch nicht rausgegeben habe. Ich habe sämtliche Dokumente, die ich besitze, Seite für Seite umgeblättert, ohne Spur. Ich habe 6 Klausuren, 3 sind noch beim Schulleiter.

Normalerweise ordne ich meine Dokumente immer sehr sorgfältig, ich kann mir nicht erklären, wo diese Klausur geblieben ist. Wir haben allerdings zuhause in den Ferien renoviert und auch sehr viel Altpapier entsorgt. Jetzt befürchte ich schon das Schlimmste, nämlich dass meine bessere Hälfte die besagte Klausur aus Versehen weggeworfen hat.

Zusammenfassung: Die Klausur ist nicht mehr auffindbar und der Schüler hat sie nie gesehen, aber die Note erhalten und war auch sehr damit zufrieden, die ja auch für die Abizulassung relevant war.

Was nun? Muss die Klausur gar wiederholt werden? Wird sich eine mitten im Abi verschollene Grundkursklausur negativ auf meine Verbeamtung auswirken?

Ich habe wirklich überall gesucht und bin sonst so strukturiert, ich kann mir das einfach nicht anders erklären, als dass die Klausur entweder in der Schule irgendwo runtergefallen oder eben beim Ausmisten fälschlicherweise entsorgt worden ist. Ist die von mir gegebene Note trotzdem rechtens, obwohl das Dokument selbst nicht mehr vorhanden ist?

Für jeden Rat wäre ich dankbar.

Grüße,

Leon

Schule, Klassenarbeit, Lehrer, Probezeit, Schulrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulrecht