Reklamation – die besten Beiträge

Erfahrungen zur Kulanz bei Reklamation von Polstermöbeln bei Möbelhaus Höffner?

Hallo Zusammen,

ich bin gerade in einer ziemlichen Zwickmühle. Vor einigen Monaten kaufte ich eine Couch bei Höffner. Leider stellte ich nach bereits einer Woche fest, dass sich der Polsterstoff anfing zu lösen und die Ottomane voller Flusen war. Nachdem ein Polsterer die Couch begutachtete, wurde diese anstandslos zurückgenommen. Allerdings musste ich 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer entbehren, da dieser ja Nachbesserungsrecht hat. Da diese Couch, die rund 800 Euro kostete, erhebliche Qualitätsmängel aufwies, wollte ich das Nachbesserungsrecht jedoch nicht in Anspruch nehmen. So suchte ich mir bei Höffner vor Ort eine neue Couch aus, diesmal in der Hoffnung, ich würde alles richtig machen. Dabei nahm ich in Kauf, für die neue Couch etwa 600 Euro mehr auszugeben. Die Verkäuferin meinte noch, dass ich mit dieser Couch nichts falsch machen würde. Sie gefiel mir auf Anhieb und die Polsterung ist aus Kaltschaum. Ich wollte diesesmal extra solch eine Polsterung, da ich bei Federkern die Erfahrung gemacht habe, dass es mit der Zeit knarrt. Beim Probesitzen empfand ich die Couch als bequem. Nun muss ich nach 3 Wochen jedoch mit Verbittern feststellen, dass das Sofa bei mir erhebliche Rückenschmerzen verursacht. Da kann ich Kissen polstern wie ich will, es bessert sich einfach nicht. Die Polsterung ist einfach zu weich. Da es mein erster Sofa-Kauf im Leben war, war ich leider auch nicht darüber aufgeklärt, dass weiche Polsterungen Rückenschmerzen begünstigen. Da ich im Allgemeinen verspannt bin, ist diese Couch, die mich 1.500 Euro gekostet hat, sehr kontraproduktiv.

Nun war ich gestern beim Höffner-Kundendienst, da noch mit der Intension wenigstens die Ottomane aufpolstern zu lassen. An eine Reklamation hatte ich da noch nicht gedacht, obwohl mir eine Verkäuferin von der Baby-Abteilung gestern sagte, dass ich sie doch umtauschen solle. Als sie sich auf dieses Sofa (Ausstellungsstück) setzte, sagte sie gleich, dass die doch vieeeel zu weich sei und ich mir damit meinen Rücken kaputt mache. Sie verwies mich daraufhin auf den Kundendienst. Der Mann meinte, dass er nun den Kundendienst-Leiter zu mir schicke (Termin muss noch gemacht werden).

Ich möchte das Sofa nun definitiv reklamieren bzw. gegen ein anderes umtauschen. Ich weiss, dass es eine reine Kulanzfrage ist. Meine Argumente wären:

  1. Das Sofa ist noch einwandfrei und erst 3 Wochen in Gebrauch, nur von mir genutzt und der Zweisitzer wurde noch nie benutzt, nur die Ottomane.

  2. Ich wurde beim Kauf unzureichend beraten - wozu sind die Verkäufer denn da, wenn diese einen nicht auch aufklären über die Vor- und Nachteile bzw. nicht auf die individuellen Bedürfnisse eingehen.

  3. Mir wurde beim ersten Mal ein qualitativ unzureichendes Sofa verkauft, das ich gerne behalten hätte, allerdings gezwungen war, das wegen dieser erheblichen Qualitätsmängel zurückzugeben. Dies stellte schon einen großen Aufwand für mich dar. Auch für mich bedeutet das Alles eine riesen Strapaze.

Rückenschmerzen, Reklamation, Rückgaberecht, Sofa, Umtausch, Möbelhaus, Höffner

Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Reklamation