Reklamation – die besten Beiträge

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangel §434?

Hallo liebe GuteFrage.net Community, ich habe folgendes Problem, mein Fingerabdruckscanner meines Galaxy ALPHA funktioniert nicht mehr, es kommt beim Versuch des Einrichtens immer die Fehlermeldung: " Es ist ein Fehler beim Fingerabdrucksensor aufgetreten. Starten Sie das Gerät neu, wenn die Meldung häufiger auftritt. " Nach mehrfachem Auschalten ( bestimmt um die 50 mal ) ,-warten auf ein eventuelles Update und heute sogar das Zurückstellen des Handys auf die Werkeinstellungen, kommt die Meldung immernoch!! Es handelt sich also wohl um einen verseckten Sachmangel. Nun meine Frage Samsung hat zwar die Rechte theoretisch 2-mal nachzubessern ABER nutzen die das auch? Das Internet ist voll mit diesesm Mangel ( Beweise hätte ich also genug, dass der Mangel bei der Übergabe schon bestand ). Zu dem ist mein Akku deffek (5h Laufzeit), das Telefon überhitzt regelmäßig und fährt sich von selbst runter! Am einfachsten wäre also eine Nacherfüllung wie zum Beispiel der Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw ein neues oder besseres Modell, gerne auch mit Zuzahlung! Das Handy ist etwas über ein Jahr alt, hab also noch Gewährleistung!

Ich hoffe hier melden sich welche, die wirklich Ahnung und Erfahrung in dem Thema haben. PS ich bin 17, die Verkäfufer denken da ja oftmals, SIe können einen verar***en, auch deshalb ist es nicht verkehrt über die Sache besser bescheid zu wissen!!

MfG

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Fahrrad umtausch problem?

Ich hatte mir im Dezember bei Otto von KS Cycling ein MTB gekauft, dieses ging jedoch nach zwei monaten kaputt, die achse? im Hinterrad ist gebrochen, darauf schickte man mir ein neues Hinterrad, ein tag nach der Reparatur ging das zahnrad im Hinterrad kaputt, beim bergauf fahren im ersten gang, danach kam ein neues zahnrad, was ich in einer fahrrad Werkstatt montieren ließ, das ging auch nach 8 Tagen kaputt, das selbe wieder, leerlauf in beide Richtungen x.x

Komplette Mängel:

Flugrost Hinterreifen komplett abgefahren Bremsen abgefahren Kette gerissen Hinterrad achse gebrochen 2x zahnrad für Gangschaltung

Ich möchte das der herrsteller das fahrrad zurück nimmt damit ich vom kauf zurück treten kann, jedoch weigern diese sich und otto ist seit wochen mit der firma am diskutieren. Diese kommen nicht mal raus um es sich persönlich anzugucken und schieben das Problem auf mich, das ich damit schlecht umgehen würde, jedoch ist das Fahrrad nun 6 monate alt, davon stand es 4 monate im Keller wegen dieser probleme

Was kann ich da nun machen? Wie sehen da meine Rechte aus, bisher sind es 3 reklamationen und zwei Reparaturen, jedoch ohne erfolg (alle macken wurden weiter gegeben samt bilder)

Das Fahrrad kostete 249€ was für mich viel geld ist und man kauft sich ein Fahrrad um damit zu fahren und nicht zum nett anschauen X.x

Ich brauche das Fahrrad um zur Arbeit zu kommen und wenn das einfach klappen würde, hätte ich etwas mehr reingesteckt und mir ein Rex bike für 500€ gekauft, nach dem theater werde ich mir nie wieder etwas von KS Cycling bestellen.

Fahrrad, Reklamation, Umtausch

Gewährleistung auf defekte Sim Karte von Mobilcom Debitel?

Aufgrund von zunehmender Demenz meiner Schwiegereltern , habe ich nun das unsägliche Vergnügen, deren Verträge zu sichten. Dabei fiel mir ein Zwei-Jahres Vertrag von Mobilcom Debitel auf. Meine Schwiegermutter benötigte letztes Jahr (im Sommer) ein neues Handy, dabei ging Sie in einen Mobilcom Debitel Geschäft in Erkelenz. Die Mitarbeiter vor Ort verkaufte Ihr ein Nokia 108 Single Sim Handy (ohne Internetfunktion) mit einen entsprechenden Telefontarif (Freiminuten mit Datenflat), für sage und schreibe rund 25 € pro Monat. Aufgrund der Demenz lag das Handy nur in der Schublade meiner Schwiegermutter. Nun habe ich das Handy einschalten wollen und siehe da, die Simkarte ist defekt! Aus diesen Grunde schrieb ich Mobilcom Debitel an und bat um eine Ersatzkarte.

Und was schreibt der Kundendienst: Ihre Schreiben vom xx.xx.xxxx

Hallo XXXXXXXXX

Ich bedanke mich für das angenehme Gespräch vom heutigen Tag! Gerne bestätige ich Ihnen hiermit auch schriftlich nochmals für die getroffenen Aussagen:

  1. Eine Ersatzkarte kostet einmalig 25,95 €
  2. Sie teilen mir mit, dass Sie diese nicht benötigen.
  3. Sofern Sie die Zusendung doch noch wünschen, teilen Sie mir dies bitte kurz mit.

Viele Grüße nach xxxxxxxxx

Mal abgesehen von den absolut fraglichen Geschäftsgebaren der o.a. Telefonunternehmung, wie sieht die rechtliche Situation aus. Muss die Sim Karte kostenlos getauscht werden?

telefonieren, Reklamation

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