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Kann ich meine Schule für falsche Beratung verklagen?

Hey. Als ich vom Gymnasium in Sachsen-Anhalt ein Abgangszeugnis von der 11. Klasse bekommen habe, wurde mir empfohlen ins Fachgymnasium zu gehen. Das würde 3 Jahre dauern, weil ich die 10. Klasse wiederholen müsste.

Ich war dann für 2 Wochen im Fachgymnasium in Sachsen-Anhalt und die haben dann festgestellt, dass das nicht geht, weil ich die Qualifikationsphase überschreiten würde. ( 10. & 11. + 10.,11. &12. = 5 Jahre)

Dann haben die mir gesagt, dass ich eine Fachoberschule (Sachsen-Anhalt) suchen sollte und die haben mir dabei geholfen und bin dorthin zur Fachoberschule für 2 Jahre gegangen und habe es mit 2,1 abgeschlossen. Habe also die Fachhochschulreife bekommen.

Ich wurde also schon im Gymnasium falsch beraten und im Fachgymnasium haben sie die falsche Entscheidung getroffen.

Nicht nur das. Jetzt stelle in einer Webseite fest, dass man nach der 11. Klasse im Gymnasium schon den schulischen Teil der Fachhochschulreife kriegt. Also hätte ich nur 1 Jahr in der Fachoberschule bleiben müssen oder?

Das heißt ich könnte das Gymnasium, das Fach-Gymnasium & die Fachoberschule für falsche Entscheidungen und Beratungen auf Schadensersatz verklagen, weil das mein Berufseinstieg verschoben hat und ich dadurch weniger Geld habe & auch quasi weniger Rente in der Zukunft habe.

Oder? Das ist ja schließlich eine Unverschämtheit und zeigt von der Inkompetenz der Schulen! Woher soll ich den wissen wie das komplette Schulsystem in Deutschland funktioniert. Gymnasium, Real- & Hauptschule ist klar aber was die Fachhochschulreife angeht, weiß kaum einer und man wird dafür auch nicht richtig beraten.

Diese Erkenntnis ist niederschmetternd...

Ich bedanke mich schon Mal für eure Antworten.

Schule, Bildung, Abschluss, Fachabitur, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Gymnasium, Rechtslage, Schulabschluss

Kann mir jemand bitte genau erklären wie die Auszahlung nach einem Unfall funktioniert?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage bzgl. der Schritte nach dem Unfall bzw. nach dem Gutachten wo es nur noch um die Auszahlung geht. Ich hatte letztens ein Gespräch mit dem Anwalt der vom Gutachter eingeschaltet wurde, dieser erklärte mir das ganze, aber ich konnte nicht alles ganz genau nachvollziehen, vor allem am Telefon dann. Ich dachte zu Beginn einfach nur dass mir das Geld überwiesen wird, aber irgendwie soll es 2 Möglichkeiten geben. 1. die vollständige Reparatur (d.h. Kein Geld) und 2. der Verkauf zum Restwert und dann das Geld dazu. Aber was ich halt nicht verstehe wie das genau mit dem Restwert funktioniert, weil irgendwie hatte er mir der Anwalt vorgeschlagen, dass Auto für den vorgeschlagenen Restwert zu verkaufen, da sonst die gegnerische Versicherung weniger auszahlen könnte. Des Weiteren meinte er aber auch ich könnte das Auto so hoch verkaufen wie ich will, aber was sich ja irgendwie dann mit dem vorherigen Satz überschneidet, weil ich ja eigl ne Auszahlung möchte. Und was wäre wenn ich das Auto doch behalten möchte und nicht verkaufen möchte, krieg ich dann keine Auszahlung oder wie läuft das ab? Da das mein erster Unfall war, hab ich leider 0 Plan und der Anwalt scheint auch nicht wirklich erfreut über mein Wissen über dieses Verfahren zu sein, denn der antwortet nicht auf die email 😅, deshalb habe ich mich an euch gewendet hier, vielleicht kann das hier jemand leicht und verständlich erklären. Außerdem wollte der Anwalt (falls ich ein neues Auto kaufe) die ganzen Infos dazu, obwohl ich das auch net ganz kapiere.

Ich bedanke mich im Voraus 🙏🏻

Auto, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Auszahlung, Rechtslage

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