Sorgfalts- und Meldepflicht Stallbetreiber?
Wie ist das gesetzlich in GER geregelt bezüglich Verletzungen am Pferd?
Ja, in der Herde kann immer was passieren und man trägt eine Teilschuld, wenn man das Pferd artgerecht in einer Herde hält, aber was ist, wenn das Tier über Stunden unbemerkt, verletzt auf dem Paddock/ der Koppel steht?
Folgeschäden durch die Verzögerung, bis es bemerkt wurde, nicht ausgeschlossen.
Der Stallbetreiber vermeldet keine Verletzung, weil es ihn entweder nicht interessiert, oder es wegen mangelnder Erfahrung nicht erkennt.
Oftmals werden sogar große Verletzungen (Frakturen) und Krankheiten (Koliken) erst durch aufmerksame Mit-Einsteller bemerkt und dann vom SB abgetan als "harmlos" und da sei nix.
Auch Anordnungen des Tierarztes (strikte Boxenruhe) werden nur bedingt erfüllt, Wasser in den Boxen friert aktuell in Bottichen zu.
Ist hier eine Gefährdung des Tierwohls gegeben? Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des SBs?
Würde dies zu einer fristlosen Kündigung reichen?
Bitte kein "Halbwissen", sondern nur Fakten bzgl. gesetzlicher Regelung.
Danke :)
Ah ganz vergessen (Sorry!):Es handelt sich um einen 24/7 Boxenstall mit ca. 40 Pferden in einer gemischten Herde.
Krankenboxen ca. 4-5 Stück.Benutzung oftmals nur mit Murren und Meckern möglich.Wasser wird dort genauso wenig gecheckt, wie Futter, muss der Besitzer selbst machen. Tagsüber sollen alle Pferde raus, auch die in den Krankenboxen.
worum geht es? box oder offenstall?
Offenstall mit der Möglichkeit von Krankenboxen
2 Antworten
Das ist ein schwieriges Thema, Fallabhängig u. danach richtet sich auch, wer in der Beweispflicht ist. Kompletter Haftungsausschluss ist nicht möglich, der Stallbetreiber hat eine Fürsorge-bzw. Sorgfaltspflicht. Diese jedoch gilt wiederum auch nur in bestimmtem Rahmen bzw. im Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, ebenso verhält es sich mit der Vorhersehbarkeit u. der Fahrlässigkeit (auch für das Personal).
Du musst also im Einzelfall nachweisen, dass eine Situation in der sich ein Pferd verletzt hat/zu Schaden kam, für den Stallbetreiber vorhersehbar war (zB raus stehender Nagel in der Box) u. er nichts dagegen unternommen hat. Zudem ist sogar der Einsteller uU mit in der Haftung, wenn ihm zB bekannt war, dass der Zaun der Weide seines Pferdes nicht in Ordnung ist, er aber zulässt, dass sein Pferd trotzdem dort rausgestellt wird. Wenn also Pferd unter solchen Umständen stiften geht, kann es teuer werden.
Abhängig von der Vertragsausgestaltung.
Daraus ergeben sich, reine Boxenvermietung, Betreuungs Betreuungsverträge, Eintrittsverträge in Haltergemeinschaft, Pachtvertrag.
Daraus ergibt sich ob der Stallbesitzer Halter ist oder eben nicht.
Die Regeln ergeben sich übers Tierschutzgesetz und deren Ausführungsverordnungen.
Seit geraumer Zeit sehen die Gerichte, eine Beweislastumkehr. Der Stall muß oft seine Unschuld beweisen, statt der Einstaller die Schuld! Damit kommen die Gerichte der Tatsache nach, das der Stalleigner mehr Zeit beim Pferd verbringt, verbringen sollte.