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Schule lehnt meinen Widerspruch ab?

Das war mein Widerspruch , bitte lesen Sie alles durch .

In Ihrem Schreiben vom 23.9. 2023 teilten Sie mir die Verhängung eines

Schulverweises von mir und meiner Schwester Ibtisam mit.

Hiermit erheben wir Widerspruch dagegen, aus folgenden Gründen:

1. Die Grundlage/Begründung der Ordnungsmaßnahme ist unzutreffend.

Begründung hierzu:

a) Es war nicht meine Absicht Zinlabidin körperlich anzugreifen, was er

auch bereit ist zu bezeugen und was daran festgemacht werden kann,

dass wir nebeneinander standen, ohne dass es zu körperlichen

Auseinandersetzungen kam. Dazu möchte ich ausserdem sagen, dass wir

uns nur auf arabisch unterhalten haben, was sie gar nicht verstehen

konnten.

Nachdem ich bemerkt hatte, daß Zinlabidin meine Schwester schlägt, bin

ich hinzugeeilt und habe, nachdem sonst niemand in Sicht war, vom dem

jedem zustehenden Nothilferecht (§33 u. 34 Strafgesetzbuch) Gebrauch

gemacht und ihn angeschrien, warum er das getan habe, weil ich wütend

war, was eine menschliche Reaktion ist.

Ich habe ihn hierbei aber weder bedroht, noch körperlich angegriffen:

Zeugen: Zinlabidin selber, welcher auch bereit ist dazu eine Aussage zu

machen und einige Mitschüler die die Situation beobachtet haben.

b) Der Polizeieinsatz war in der Schule, aufgrund der Situation, dass

Zinlabidin meine Schwester geschlagen hat, woraufhin von ihrem Handy

aus die Polizei alarmiert wurde. Ich war bereits bei der Polizei, welche

den Anruf und von welchem Handy er ausging, nachverfolgen kann. Als

ich runterkam war die Polizei bereits unterwegs. Somit ist es eine

Falschaussage ihrerseits, dass die Polizei meinetwegen in der Schule

war.

c) Meine Äußerungen wie „alles Rassisten“ habe ich erst nach Ihrer

Entscheidung mich von der Schule zu entlassen geäußert, weshalb es

unangemessen von Ihnen ist, dies als Begründung für den Schulverweis

zu verwenden. Zu dem Zeitpunkt hatten sie die Entscheidung schon

gefällt.

2. Die Maßnahme ist, selbst wenn meine Reaktion als unangemessen

bewertet wird, nicht verhältnismäßig:

Eine Entlassung von der Schule ist gem. § 53 (4) Schulgesetz NRW nur

zulässig, „wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder

wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder

die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat"

Eine Wiederholung liegt nicht vor, da mir in meiner bisherigen Schulzeit

von 3 Jahren kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen wurde,

geschweige denn ein Verweis erteilt wurde.

Ein schweres Fehlverhalten, das die Rechte anderer gefährdet, kann in

den mir vorgeworfenen Verhalten und in Anbetracht der Notsitutation

meiner Schwester und dem jedermann zustehenden Nothilferecht

ebenfalls nicht nachvollzogen werden.

Zudem stellt sich die Frage der Vehältnismäßigkeit in Anbetracht der

Tatsache, dass ich, der den Täter nicht körperlich angegangen ist, sofort

von der Schule verwiesen worden ist, während derjenige, der meine

Schwester schlug, weiterhin den Unterricht besucht.

Aus diesen Gründen beantragen ich/wir ebenfalls, um weitere

Versäumisse des Unterrichts zu vermeiden, bis zum entgültigen

Entschluss über meinen Einwand, die Aufhebung des

Unterrichtsausschlusses von mir und Ibtisam.

Ich bitte sie um eine frühzeitige Rückmeldung, damit wir ggf. weitere

Maßnahmen einleiten können, falls nötig und falls sie nicht bereit sind,

ihre Entscheidung zu überdenken oder uns die Chance auf ein Gespräch

weiterhin verwehren. Wir wollen nicht zu viel Zeit verlieren, da

ansonsten zu viele Fehlstunden entstehen oder Klausuren verpasst

werden, was sehr ärgerlich wäre, da meine Noten sich in letzter Zeit sehr

verbessert haben und es nicht in meinem Interesse liegt, so viel

Unterricht zu versäumen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass wir den Fall

nicht ohne jeglichen Widerspruch auf uns beruhen lassen, womit sie auch

rechnen müssen, da sie als Schule uns ohne jegliche weitere Beratung

haben stehen lassen. Sie sind verpflichtet uns Möglichkeiten aufzuzeigen,

wie wir uns nach einem Schulverweis verhalten können, welche

Möglichkeiten wir rechtlich haben oder an wen wir uns wenden können.

Sie haben jedoch nichts von dem getan, sodass wir ratlos und hilflos von

ihnen im Stich gelassen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Alsulaiman

kann ich die Schule anzeigen und Schadenersatz anfordern wegen verlorene Zeit

Schule, Bildung, Rechte

Muss ich zwei mal Zoll-Gebühren bezahlen?

Hallo ich bräuchte Hilfe bei einem Zoll-Problem bezüglich einer Bestellung aus China hoffe da kann mich jemanden beraten der sich damit auskennt😬 Folgendes und zwar habe ich mir ein Smartphone Ersatzteil aus eBay von einem Händler aus China bestellt das nach 3 Wochen an kam. Zoll Gebühren von 50€ bezahlt bei einem Waren Wert von 200€ alles gut, doch nach dem auspacken stellte ich Fest dass der Händler bzw seine Mitarbeiter einen Fehler machten und für das Ersatzteil nur das Werkzeug verschickten. Die Post nahm es selbstverständlich nicht mehr zurück und konnte mir auch nicht weiterhelfen. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert der sich entschuldigte und meinte unverzüglich das besagte Teil zu verschicken diesmal ohne weitere kosten. Wieder 3 Wochen später also Heute kam es an, leider war ich nicht Zuhause und hatte einen Abholschein im Briefkasten um es Morgen ab zu holen. Doch auf den Schein steht wieder eine Gebühr von 40€ und ein paar Zerquetschten drauf für ein Paket dessen Inhalt für mich diesmal kostenlos war😬 Die Frage ist was kann ich jetzt tun? Muss ich den Betrag jetzt nochmal bezahlen dessen Waren Wert zwar bei 200€ liegt aber mich nichts gekostet hat? Wenn ja warum musste ich dann für das Paket davor schon 50€ bezahlen dessen Waren Wert noch keine 2€ Wert waren aber mich 200€ beim Händler gekostet haben? Ich hoffe mich kann hier jemand schnell und hilfreich beraten weil ich kenn mich da null aus🙏🏼

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Ist das legal (mal wieder der ISP...)?

Ich wohne in AT und bin A1 Kunde.
Ich bin mir sicher dass ich nicht der erste bin, der sich in diesem Forum ueber den eigenen ISP beschwert und ich habe auch seit Jahren die ueblichen Probleme (Internet etwa halb so schnell wie beworben. Ab und zu Totalausfaelle. Das uebliche.)
Aber das was A1 jetzt macht kann aus meiner Sicht doch nicht erlaubt sein.

Seit kurzem wird auch hier draussen im Kaff Glasfaser gelegt (endlich). Danach habe ich 1. eine gute Leitung und 2. freie Auswahl ueber den ISP (im Moment hab ich die Wahl zwischen A1 oder kein Internet)

Das hat A1 auch bemerkt und hat angerufen und mir angeboten dass ich auf 50mbit upgraden kann. Nach 10 Jahren haben sie Ploetzlich doch ein neues Angebot mit mehr Bandbreite. Warum die gleiche alte Kupferleitung ploetzlich 25Mbit mehr hergeibt hat mich ein wenig verwundert, aber warum eigentlich nicht? Sind ja nur noch 2-3 Monate und dann wechsle ich den Anbieter eh. Bis dahin ist das Internet zumindest ein wenig schneller als davor.

So... Es ist (wie eigentlich zu erwarten war) ueberhaupt nicht schneller. Woher denn auch? Im Tarif steht (wie immer "bis zu") 50 mbit. Die Leitung schafft wie vorher auch nicht mal die alten 25 (der Median liegt beim RTR-Netztest (40 Wiederholungen, 15min Abstand) bei 14Mbit.

Ich hatte auch keinen Bock mich dafuer nochmal zu beschweren weil Glasfaser und neuer Anbieter ist ja bald da. Naja... A1 hat ohne mich darueber zu informieren 2 Jahre Kundenbindung draufgeschlagen. Davon war nieeeee die Rede!!!! Die Dame hat nur gesagt dass ich von 25 auf 50mbit aufruesten kann. Ich habe am Telefon zugestimmt und es wurde mehr abgebucht. Fertig. Nix von 2 Jahre Bindung wurde gesagt. Ich musste auch nie was unterschreiben.

Jetzt meine Frage: Duerfen die das?

Internet, WLAN, Internetverbindung, Betrug, Rechte, Internetanbieter

Heizkörper bollern und „bohren“ - was tun?

Hallo,

ich brauche einmal bitte dringend Rat.

Ich habe seitdem ich hier meine neue Wohnung bezogen habe (Fernwärme und Neubau) nur Probleme mit der Heizung. Der Hausmeister weiß Bescheid & am Donnerstag war auch ein paar mal jemand da und hat alles überprüft.
Ich hatte meine Lage geschildert das ewig die Heizkörper abwechselnd in Küche, Wohn und Schlafzimmer ewig bollern und Bohrgeräusche machen sobald sie in Betrieb gehen, sich umschalten oder abschalten. Ist ja mit diesen Fühlern wo die Witterungs abhängig hin und her schalten von alleine. EIGENTLICH.

Aber bei 2 passiert gar nichts, bei 2 1/2 gibts nen pfeifen vor allem bei der in der Küche & wenn ich auf 3 alle schalte ballert die dermaßen und wird so heiß das ich kaum die Hände rauf halten kann.
Dann ist es übertrieben warm und sie schalten dann auch nicht mehr wirklich runter wenn sich der Raum eig genug aufgeheizt hat, sodass ich gezwungen bin sie wieder selber abzudrehen.

In den Heizvorgängen bollern und bohren die dann ab und an, sodass ich denke es steht jemand im Nebenzimmer und bohrt mir die Wand durch… Der Heizungsmonteur hatte den Verdacht das die Heizkörper nicht richtig angebracht wurden bzw falsch. Dh. die sollen nächste Woche abgebaut und anders ran gebaut werden.
Für mich persönlich ist dieser Zustand kaum auszuhalten weil diese Geräusche so plötzlich und laut auftreten, auch mitten in der Nacht sodass ich davon wach werde.

Hat jemand vll nen Tipp für mich was ich tun kann?
leider hab ich keinen Zugang zu dem Kasten für die Leitungen etc.
eig steht mir dann ja auch eine Mietminderung zu…?

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Mieter, Rechte, Heizung, heizen, Neubau

Was würdet ihr an meiner Stelle unternehmen/machen/tun und findet ihr das Verhalten von ihr, Betreuung, korrekt?

Hallo Leute, es ist nervlich. Habe nicht mehr viel Geld zum Leben, weil meine Betreuung alles spart. Ich dachte immer mit Grundsicherung hätte man zum Leben so 500 EUR, aber ich habe nur 300 EUR, also sehe nur die 300 EUR, aber streng genommen kriege ich das Geld immer für 8 Tage eingeteilt, d.h. ich habe für 8 Tage immer 75 EUR zur Verfügung, mehr kriege ich nicht, egal ob ich zum Friseur muss, zur Fußpflege muss oder eine Handy-Aufladekarte brauche oder das Fahrrad zur Reparatur muss. 

Anfang hieß es, sie bezahle die paar Sachen wie die Kleidung die ich bestellt habe oder den Rollator (den ich ja eigentlich benötige), doch inzwischen will sie auch das nicht mehr bezahlen. Rollator ist schon seit einiger Zeit in Benutzung und kann nicht mehr zurück geschickt werden, d.h. für mich, dass wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht. 😭😭😭😔😔 Ich habe so Angst, auch wenn ich eigentlich keine Wertgegenstände habe. Der nimmt bestimmt mein Fahrrad weg und dann habe ich halt Pech gehabt.

Aber ich kann es von den 300 EUR einfach nicht bezahlen, so leid es mir tut. Was hättet ihr gemacht, wenn ihr in meiner Situation wärt?

Ich bin dabei den Laptop zurückzuschicken und Sachen die man zurückschicken kann und noch unbezahlt sind. Hätte zwar für den Laptop eine längere Zahlungsfrist, aber es geht einfach nicht mehr. 

Ich weiß nicht, wann ich das nächste Mal zum Friseur kann und habe gerade gar kein Geld für meine Fußpflege. Es ist einfach nervlich. Es interessiert sie auch einen Dreck, wie es mir geht. Meine ehemalige Betreuung hat wenigstens manchmal mich verstanden bzw. versucht zu helfen. 

Ich will ja auch nicht mehr bestellen, aber die paar Sachen könnte sie von meinen ersparten Geld bezahlen. Die vorherige Betreuung hat für mich 1000 EUR gespart. 

Was hättet ihr jetzt gemacht? Ich kann auch nicht die Schulden begleichen. Es geht einfach nicht mit 75 EUR pro 8 Tage.

Das ist nicht schön 45%
Ja, finde es korrekt 36%
Naja 18%
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