Hausfriedensbruch ja gar nicht so schlimm...?
wenn ein Kind nen Ball rüber schießt und dann der Vater durch dein Eingangstor in den Garten hüpft und alles absucht. Wieso ist es in den Rechten verankert und doch sagen alle, man müsse/sollte es dulden, weil man ja Frieden halten will?
Also wenn meine Kinder nen Ball rüberschießen, dann haben sie zu klingeln. Das sind Respektformen. Könnte ja sein, dass da FFK betrieben wird. Das ist doch 'ne private Zone. Genauso wie Räumlichkeiten, nur halt ohne Wände und Dach.
Wieso aber sehen das so viele Menschen nicht so eng und sagen: "och ja, is ja nur'n Ball, und wenn es häufiger vorkommt... nich so schlimm." ?
6 Antworten
Ich sehe das wie du. Solange die Nachbarn nicht ausdrücklich etwas anderes sagen, geht man ohne Klingeln nicht in den Garten. Schon gar nicht als Elternteil.
Kleine eventuelle Ausnahme: Der Ball liegt im Vorgarten direkt hinter dem Zaun, dann kann man das Kind auch eben mal rüber heben (sofern kein scharfer Hund dort lebt). Da will man nicht stören wegen so einer Kleinigkeit.
Aber eigentlich sollte es möglich sein, sowas mit den Nachbarn abzusprechen. Haben wir trotz mittelmäßigem Verhältnis geschafft, als die Kinder klein waren.
Vorgarten ist ja gar kein Thema. Aber durch eine Tür zu schreiten in einen umzäunten Garten. Unfassbar.
Guten Tag,
ich bin ebenfalls der Auffassung, dass, egal, wie gut dass Verhältnis in der Nachbarschaft ist, immer geklingelt werden sollte.
Insbesondere dann, wenn die Nachbarn auch vor Ort sind.
Es sei denn, die Nachbarn sind nicht vor Ort und die aneinanderliegenden Gärten besitzen keine hohen Zäune. Wenn da der Ball auch nicht lange gesucht werden muss, halte ich das für akzeptabel.
Würde ich so schnell gar nicht mal sagen.
Stell dir vor, die Nachbarn sind wirklich gute Freunde, sie haben ein Doppelhaus gemeinsam erbaut und ggf. auch noch zwischen euren beiden Gärten einen Gartenzaun, sodass das Hereintreten in den Garten des Gegenübers problemlos ist.
Ohne wirklichen Anlass wäre das natürlich unangebracht, bei einem triftigen Grund allerdings nicht.
Wenn du ein Tor zwischen den beiden Gärten hast, dann wird das wohl etwas heißen.
Und in der Regel kommt kein Vertrag zustande, bei dem das Betreten des Nachbargartens vertraglich geregelt ist.
Wenn es wirklich gute Freunde sind, wo man weiß, dass diese kein Problem damit haben, dann sehe ich kein Problem, einen Ball eben zurückzuholen.
Insbesondere bei dem o.g. Fall (hier das Doppelhaus) setzt das bereits ein immenses Vertrauen voraus. Da schätzt man den Nachbarn auch als vernünftig genug ein, selbst die Umstände und die Angebrachtheit einzuschätzen.
Weia. Da kennst du das gefüge unter manchen Nachbarn nicht.
Eine Doppelhaushälfte ist mitnichten immer Friede Freude Eierkuchen.
Wenn es abgeklärt ist, das das Grundstück aus bestimmten Grund in Abwesenheit der Hausbesitzer betreten werden kann um was zu suchen ist das legitim.
Eine Freundschaft alleine berechtigt dies aber nicht zwangsläufig. Jeder hat seinen privaten Bereich und dazu gehört nunmal auch der Garten.
Wie haben es den Nachbarkindern grundsätzlich untersagt, in unserem Garten zu gehen um was zu suchen wenn wir nicht da sind. Nicht weil wir ultraspießig sind sondern wegen unserem teich.
Eine Doppelhaushälfte, die von den Bauherren gebaut, nicht etwa gekauft, wurde.
Wenn es abgeklärt ist [….]
Dazu wird es wahrscheinlich keine Gelegenheit geben. Sollte eine Freundschaft (und nicht etwa eine „nette Bekanntschaft“ bestehen, sehe ich da kein Problem, den Ball, der sich wenige Meter neben dem eigenen Gartenzaun befindet, dann in Abwesenheit zu besorgen.
Völlig richtig. Der Garten gehört ggf., auch rechtlich, genauso zum Besitz des Nachbarn wie auch das restliche Haus. Immerhin würde man auch nicht die Haustür, wenn sie offen steht, öffnen, um in das Haus einzutreten, ohne sich vorher anzukündigen.
Wenn sich das vermisste Objekt einen Meter von dem eigenen Grundstück entfernt befindet und der Nachbar eben nicht daheim ist, dann ist das aber eine andere Sache.
Entschuldigung, aber das ist in höchstem Maße philiströß.
Ich selbst bin der Ansicht des Fragestellers, muss aber sagen, dass eine solche Einstellung wirklich kleinbürgerlich ist.
nimmt man einen Besen und zieht den Ball raus.
Deiner Logik nach wäre selbst das verkehrt, denn dann würdest du auch in das Grundstück deines Nachbarn, selbst wenn es nur der Luftraum ist, eindringen.
Wieso sind die Meinungen so zwiespältig. Alleine die Tatsache, dass es da unterschiedliche Meinungen gibt kann ich gar nicht nachvollziehen. Ich fahre ja auch nicht über eine rote Ampel wenn es rechtlich nicht erlaubt ist weil ich meinen Herd angelassen habe. Von daher Danke für deine Klarstellung.
Es ist das Hab und Gut des anderen. Ich setz mich ja auch nicht random in jedes offene Auto nur weil es offen und zugänglich ist.
Ich sehe es so wie du und habe es meinen Kindern auch so beigebracht. Nicht wegen FKK oder das man etwas sieht was für Kinderaugen nicht geeignet ist.
Vielmehr darum weil man nicht einfach in Dinge des Nachbarn eindringt oder dort was zu suchen hat. Auch wenn es ein Ball ist.
Wir haben zb einen Teich und hatten einen Hund der im Garten unterwegs war (wenn wir im Haus waren). Herzensguter Kerl aber 65 kg Schwungmasse und hat sich überschwänglich über Besuch gefreut.
So ein Kommentar lässt mich nicht an meinem Verstand zweifeln. Es hat einfach aus mit Respekt zu tun. Das ist eine Grenze die übertreten wird. Ich spreche jetzt auch mal für Erwachsene Menschen die da einfach keine Grenze haben und davon ausgehen, dass es ok wäre.
Sehe ich ganz genauso.
Wir würden nicht wollen, wenn jemand in unserer Abwesenheit durch den Garten stapft. Egal ob groß oder klein.
Genauso wenig machen wir das.
Es gibt bei uns in der Nachbarschaft drei dessen Grundstück nicht eingezäunt sind oder durchgehend mit Hecke. Wenn sich dort ein Ball der Kinder verirrt hat, war es deren Pech denn sie mussten warten, bis die Nachbarn wieder Zuhause waren.
Klingeln wäre im Prinzip das richtige. Nen Problem bestünde dann wenn der Nachbar die Suche nach dem Ball nicht duldet.
Ich hatte mal ein Problem in England mit einem Nachbarn der sauer war weil ich nicht gefragt hatte ob in Wäsche holen dürfte die versehentlich in seinen (nicht durch Zaun gesicherten) Garten geflogen war.
Ich sehe es eher wie du. Wenn man ein fremdes (Wohn-)Grundstück betreten möchte, gerade wenn es umzäunt ist, sollte man immer vorher nachfragen. Wenn man das nicht will, darf man halt den Ball nicht rüberschießen.
Ja eben. Wieso sind denn sonst Zäune da???? Das macht jede Umzäunung unnötig wenn jederzeit jemand rein kommen könnte und deine Privatsphäre gestört wird. Unser Vermieter meint dass wäre ja voll normal. Steht aber nicht so in unserem Mietvertrag dass da noch jemand anderes Hausrechte hat.
Zu schnell gelikt. Auch dann hat man auf dem Grundstück eines anderen nichts verloren .