Gemäß § 1831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Menschen in Deutschland dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, auch wenn nur eine Untersuchung des Gesundheitszustandes befürwortet bzw. veranlasst wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1831.html
Das ist eigentlich kein triftiger Grund, und so kann Leuten sehr leicht die Freiheit entzogen werden.
Ich habe Erfahrungen damit. Konkret in meinem Fall liegen/lagen Gallensteine vor. Das kann zu einer akuten Pankreatitis führen, was wiederum zum Tod führen kann. Ich habe eben Angst vor Ärzten, aber suche im Notfall dann doch einen Arzt auf! Das ist ja kein Grund, jemanden einfach wegzusperren!
Wie seht ihr das? Sollten Eurer Meinung nach Menschen nur in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden dürfen, sofern eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt?