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Kann die Polizei (im Verkehr) im Nachhinein eine Strafe ausstellen?

Hallo. Ich war letztens auf einer dreispurigen Autobahn auf der linken spur mitten im Reißverschlussverfahren (die linke Spur schloss in den nächsten Metern durch einen roten gekreuzten Schrägbalken als Dauerlichtzeichen). Die Polizei war mit Blaulicht noch einige Autos hinter mir. Leider gab es auf der Autobahn einen grossen Stau und ich konnte noch nicht auf die mittlere Spur einscheren da sie komplett blockiert war (Baustelle, Rettugsgasse unmöglich da viel zu eng) also bin ich noch ca 100-150 meter weiter auf der gesperrten Spur gefahren um das Polizeiauto nicht zu blockieren und bin in die nächste Lücke in die mittlere Spur rein. Als das Polizeiauto dann vorbeigefahren war bin ich aus Gewohnheit wieder auf die linke Spur gewechselt. Mir ist dann direkt eingefallen dass die Spur ja gesperrt war (hatte ich in der Stresssitution in dem Moment nicht auf der Kappe) und habe gleich den Blinker wieder gesetzt und konnte dann nach 50-100 Metern wieder ordnugsgemäß in die mittlere Spur. Jetzt überlege ich die ganze Zeit ob die Polizei sich vielleicht mein Nummernschild gemerkt hat und ob da noch eine Strafe im Nachhinein kommen kann da es ja wie ein Rotlichtverstoß gehandhabt wird und heftige Strafen dafür gibt. Übrigens hat sich keiner an die gesperrte Spur gehalten und die Spur war in kürze ebenfalls voll mit Stau. Kann da noch eine Strafe kommen oder war die Polizei eher mit dem Einsatz beschäftigt und es hat sie garnicht interessiert? Hat da jemand Erfahrung?

Polizei, Bußgeld, Autobahn, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

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