Hallo,
ich bin 20 Jahre alt, mache gerade meine Fachhochschulreife und möchte mich diesen Sommer bei der Polizei für den gehobenen Dienst bewerben.
Es gibt aber einen Haken.
Mit 17 Jahren hatte ich ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (mein Motorroller fuhr 70 km/h statt 45 km/h). Das Verfahren wurde gemäß § 45 Abs. 1 JGG eingestellt, da die Schuld als gering angesehen wurde.
Ich bin auch 70 kmh gefahren auf einer Landstraße.Habe aber mein Fehler direkt eingesehen.Ich weiß einfach nicht warum ich sowas gemacht habe.Ich bin so blöd :(.
Meine Frage ist: Könnte das trotzdem ein Ausschlusskriterium sein? Oder wäre das nur bei schwerwiegenden Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Gewalt der Fall?
Bitte ich habe damit doch keinen geschadet :(.Ich weiß das ich scheiße gebaut habe und habe diesen Fehler mehr als bereut.
Ich habe auch einen guten Notenschnitt von 1,4.
Ich würde es auch akzeptieren,wenn ich abgelehnt werde,wegen meines Fehlers.
Wünsche euch trotzdem einen schönen Abend!