Wenn eine Person einer demokratischen Partei im Zuge eines Memes z.B. "doof" oder "blöd" bezeichnet wird: Ab welcher Schwelle sollten Ordnungsbehören (Staatsanwaltschaft, Polizei, SEK) einschreiten und die Räumlichkeiten durchsuchen sowie internetfähige Geräte beschlagnahmen?
- Nur wenn solche Memes erstellt und initial gepostet werden
- Wenn solche Memes geteilt werden
- Wenn sie geliked werden
- Wenn sie kommentiert werden, aber nicht eindeutig die kritische, demokratische Haltung ersichtlich ist. Also dass eine latente Staatsfeindlichkeit ableitbar wird bzw. diese billigend inkauf genommen wird.
- Betrachtet, aber nicht gemeldet: Wenn das Meme zwar nachweislich betrachtet wurde, jedoch nicht an eine demokratische Instanz (z.B. Trusted Flagger) gemeldet wurde.
1. Wenn das Meme selbst erstellt und verbreitet wird
2. Wenn das Meme weitergeleitet/geteilt wird
3. Wenn das Meme geliked wird
4. Wenn es kommentiert wird – und der Kommentar keine kritische, demokratische Haltung erkennen lässt. Reicht das ggf. schon für eine versteckte Staatsfeindlichkeit?
5. Wenn das Meme zwar angeschaut, aber nicht gemeldet wird – Passives Konsumieren oder Verrat an der Demokratie, wenn keine Meldung an eine offizielle Stelle (z.B. Trusted Flagger) erfolgt?
Ab wann müssen Demokratie und öffentlicher Frieden durch harte Maßnahmen geschützt werden? Sollte es Aufgabe der Ordnungsbehörden sein, für eine gewisse Meinungshygiene zu sorgen und dabei klare Grenzen zu setzen? Ab welcher Ebene ist staatliches Eingreifen gerechtfertigt – wenn die freie Meinungsäußerung nur noch als Deckmantel für Hass dient?