Kann man eine ausbildung als polizist machen und danach kein polizist sein?
Oder muss man dann mindestens 2 Jahre Polizist sein?
Lg
3 Antworten
Kommt drauf an. Baden-Württemberg hat die Anwärterauflagenverordnung.
Wenn Du in Deiner "Ausbildung" ein Studium ableistet, was meist im gehobenen Dienst der Fall ist, dann erhältst Du die Anwärterbezüge unter Auflagen.
Solltest Du Dich nach bestandener Ausbildung nicht um ein Amt bemühen bzw. ein angebotenes Amt ablehnen, dann sind die Bezüge zurückzuzahlen. Ebenso, wenn man nach Ende der Ausbildung innerhalb von fünf Jahren, aus selbst zu vertretenden Gründen, aus dem Dienst ausscheidet.
Klar kann man das. Man kann um Entlassung bitten, und dann wird man auch entlassen. Dann hat man die Ausbildung halt umsonst absolviert.
Klar, allerdings stehst du dann mit nichts in der Hand da.
Das sind verlorene Jahre, die du besser in eine andere Ausbildung investiert hättest.
Und muss in einigen Bundesländern Geld zurückzahlen.
Zumindest mal bei uns