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Ist die Forderung von 167,36 Euro für unbezahlte Fehlzeittage nach einem Austritt rechtmäßig?

Ist die Forderung über 167,36 Euro für unbezahlte Fehlzeittage nach einem Austritt rechtmäßig?

Ich habe am 15.09.2024 mein Arbeitsverhältnis beendet. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht als Austrittsdatum der 15.09.2024, aber die Abrechnung umfasst auch den Zeitraum bis zum 20.09.2024. In dem anderen Dokument der Forderung wurde mir eine Forderung in höhe von 167,36 Euro für sechs Tage unbezahlte Fehlzeittage gestellt, die für September aufgeführt ist.

Hier sind die Details, die mir unklar sind:

1. Zeitraum: bezieht sich Die Forderung auf September, die Zeitspanne vom Austrittsdarum dem 15.09. bis 20.09.2024, was genau sechs Tage sind?

2. Rechtliche Grundlagen: Nach meinem Austritt kann ich doch für Tage nach dem Austrittsdatum nicht zur Zahlung aufgefordert werden, oder? Ist es rechtlich möglich, mir für diesen Zeitraum Geld in Rechnung zu stellen, wenn ich nach dem 15.09. nicht mehr im Unternehmen bin?

3. Unstimmigkeit: Die Forderung spricht von unbezahlten Fehlzeittagen. Wie kann es unbezahlte Fehlzeiten geben, wenn ich an diesem Tag nicht mehr angestellt war?

4. Beweislage: Ich habe alle relevanten Dokumente, einschließlich der Gehaltsabrechnung und der Forderung. Diese zeigen klar, dass ich am 15.09. ausgetreten bin. Sind diese Beweise ausreichend, um die Forderung abzulehnen?

Frage: Ist die Forderung von 167,36 Euro für den Monat September rechtmäßig? Was kann ich tun, um meine Position zu verteidigen und die Forderung abzulehnen?

kurz danach

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Forderung von 167,36 Euro ist das

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Es geht um Rewe, handelt es sich um Betrug?

1. Zeitraum: bezieht sich Die Forderung auf September, die Zeitspanne vom Austrittsdarum dem 15.09. bis 20.09.2024, was genau sechs Tage sind? Wenn man den 15.09 als Tag beginnt zu zählen sind es ja insgesamt 6 Tage bis zum 20.09?

Beantworte mir meine frsgen

Atteste: Ich habe einige Atteste vom Arzt, die ich meinem ehemaligen Chef vorlegen wollte, jedoch wurden diese abgelehnt, weil ich bereits gekündigt wurde. Hat dies Einfluss auf die Forderung, die mir jetzt gestellt wird? Ich kann nachweisen, dass ich diese Atteste bekommen habe.

Ja, die Forderung ist rechtmäßig. 100%
Nein, die Forderung ist unrechtmäßig. 0%
Polizei, Recht, Forderung, Kriminalpolizei, Rewe

Sollte in ganz Deutschland das Rückwärts-Ausparken eingeschränkt werden?

Aus Kieler Nachrichten kopiert:

Für mehr Verkehrssicherheit

Grundstücks-Parken in Kiel: Stadt will Rückwärts-Ausparken einschränken

Zufahrten zu größeren Parkplätzen und Grundstücken in Kiel sollen nur noch vorwärts befahren werden. Die Stadt will verbieten, rückwärts ein- und auszufahren. Was dahintersteckt und wie das Parken in Kiel von der geplanten Regelung betroffen ist.

 Kiel. Autos sollen in Kiel nur noch vorwärts auf größere Grundstücke ein- und ausfahren. Die Stadt Kiel will es verbieten, rückwärts ein- und auszuparken. Das heißt: Neu entstehende Parkplätze müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass die Zufahrten nur noch vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wie die neue Regelung umgesetzt werden soll und für welche Parkplätze sie gilt.

Warum soll es verboten werden, auf Grundstücken in Kiel rückwärts einzuparken?

„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß (Grüne). „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Voß verweist auf das Ziel der „Vision Zero“, mit dem durch präventive Maßnahmen Straßen und Verkehrsmittel so gestaltet werden sollen, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.

Deswegen will die grüne Mobilitätsdezernentin der Stadt Kiel künftig grundsätzlich nur neue Grundstückzufahrten genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge vorwärts auf private Grundstücke fahren und diese auch nur vorwärts wieder verlassen können. „Dies wird das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“, sagt Voß.

Für welche Parkplätze gilt das Rückwärts-Fahrverbot?

Betroffen sind Parkplätze beziehungsweise Zufahrten, die neu entstehen, etwa in geplanten Wohn- oder Gewerbegebieten. Wenn bestehende Parkflächen umgestaltet werden, greift die Regelung ebenfalls. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Das Rückfahr-Verbot gilt nicht für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in unmittelbarer Straßennähe.

Was bedeutet das neue Verbot zum Rückwärts-Parken für entstehende Parkplätze?

Die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können, um vorwärts das Grundstück zu verlassen. Zudem müssen die Sichtbeziehungen an den Zufahrten so gestaltet sein, dass Fußgänger rechtzeitig zu sehen sind. Die Standardbreite für die Ein- und Ausfahrt liegt bei drei Metern. Alternativ können auch mechanische Schutzeinrichtungen wie Rolltor, Schranke oder Blinklicht eingesetzt werden, die eine sichere und langsame Einfahrt in den öffentlichen Raum erzwingen.

Sollen die Regeln auf lange Sicht für bestehende Parkplätze gelten, wenn diese nicht umgestaltet werden?

Nein. Die Verwaltung plant laut Tiefbauamt keine Ausweitung der Regelung auf unverändert im Bestand vorhandene Stellplatzanlagen.

Wie gefährlich ist das Rückwärtsfahren in Kiel?

Eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden zeigt, dass Rückwärtsfahren mit 17,9 Prozent eine sehr häufige Unfallursache darstellt. Diese bundesweiten Daten decken sich mit dem „Verkehrssicherheitsbericht Schleswig-Holstein 2023″ der Landespolizei. Im Untersuchungszeitraum waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. Laut Verkehrssicherheitsbericht Kiel gab es 2023 in der Landeshauptstadt 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.

Wie soll kontrolliert werden, ob Fahrzeuge korrekt ein- und ausfahren?

Eine diesbezügliche Kontrolle ist nicht beabsichtigt, teilt das Tiefbauamt mit. Über den Antrag soll nur erreicht werden, dass künftig überhaupt die Möglichkeit zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Grundstücken geschaffen wird.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität diskutiert am Dienstag, 5. November, über den Antrag der Grünen-Politikerin. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung. In welcher Sitzung das Thema auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.

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