Die Frage stellt sich mir aus aktuellem Anlass und würde gern die Meinung der Community einholen.
Erst vor anderthalb Monaten hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg Liebich in einem anderen Fall wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/prozess-rechtsextremistin-liebich-verfahren-eingestellt-100.html
Danke für Eure Teilnahme!
P.S. Bitte seht es mir nach, dass ich diese Frage anonym stelle. Gerade auf GF reagieren viele besonders empfindlich und möchte darum bitten, so freundlich und sachlich mit dieser Frage umzugehen, wie es geht. Danke!!