Pflegeheim – die besten Beiträge

Einstieg,Hauptteil und Abschluss eines Spielangebot?

Ich mache Momentan eine Ausbildung als Sozialassistent .Ich mache zur Zeit ein Praktikum in einem Altenheim .Ich werde mit eine Bewohnerin ein Spielangebot durchführen und komplett schriftlich alle einzelnen Schritten aufschreiben (Einstieg ,Hauptteil und Abschluss).Ich weiß nicht wie ich alle Schritten schriftlich als Bericht schreiben soll.Wenn jemand schon mal sowas gemacht hat oder mir dabei helfen kann ,werde ich mich sehr freuen.Es ist egal was für ein Spielangbot sein soll ,Hauptsache ein komplettes schriftliches Angebot.Hiermit schreibe ich wie die Einstieg,Hauptteil und Abschluss sein soll:

Einstieg (Hinführung zur Aktivitat): Hier sollen Sie beschreiben, wie Sie das Interesse der Bewohnerin des Bewohners wecken, an ihrer Aktivitat teilzunehmen, Es reicht nicht zu sagen: Wir beginnen jetzt mit dem Angebotr Lassen Sie sich was eintallen!

• Hauptteil (Durchführung der Aktivitat) Jetzt beschreiben Sie, weiche einzeinen Schritte des Angebots Sie mit der Bewohnerin/ dem Bewohner durchlaufen. Hier müssen Sie nun ausführich erlautem, wie Sie die Schritte anieiten, welche Unterstützungen Sie möglicherweise leisten und wie/was Sie dabei fördern.

. Abschluss Hier sollen Sie den Abschluss hres Angebots beschreiben. Das Angebot sol nicht abrupt enden, sondem Sie sol diesen gemeinsam mit der Bewohnerin dem Bewohner erleben, sodass Sie noch einmal reflektieren, was Sie gemachtigeschafft/gestaltetietc. haben, Wie lauft ihr Angebot organisatonsch aus? (Aufraumen, Transport?)

Ich werde mich sehr freuen wenn jemand mir dabei helfen kann !

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Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

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Kann ich den Erlös aus Hausverkauf behalten, wenn ich in ein Pflegeheim ziehe?

Der Fall:

Mein Vater ist an Parkinson erkrankt und körperlich sehr desolat, lebte bisher in unserem Familien-Zuhause alleine. Meine Mutter(geschieden von ihm) schaute gelegentlich nach ihm, teilte ihm die Tabletten ein etc..

Nun war bedingt durch Corona der Besuch schwieriger geworden und wir Kinder konnten aus entfernten Städten nicht anreisen, meine Mutter hielt sich auch eher zurück, da sie in einem Kiosk arbeitet und dort fürchtete Viren aufnehmen zu können, welche dann meinen Vater erreichen.

Der 1x täglich kommende Pflegedienst fand dann meinen Vater nach einigen Wochen in schlechtem Zustand, informierte das Betreuungsgericht und mein Vater kam in eine Kurzzeitpflege. Erst als er dort war, erfuhren wir davon !

Vater lebt von Sockelrente, da er schon lange nicht mehr als Handwerker arbeiten kann.

Seine Betreuerin vom Betreuungsgericht kündigte zuerst sein Sparbuch (er war 700 Euro im Minus), dann seine Sterbeversicherung (meine Mutter erreichte , dass diese Kündigung dann wiederum schriftlich annulliert wurde).

Nun will sie einen Immobilienverkauf unseres Familienhauses erzwingen ! Meine Mutter steht zu 25% im Grundbuch, Vater zu 75%.

1.)Darf die Betreuerin den Verkauf erzwingen? Was steht in ihrer Betreuungsurkunde? Sie zeigt sie weder uns , noch dem Vater.

2.)Darf die Betreuerin einen Gutachter und Makler bestellen (auf unsere /seine Kosten) ?

Wir hätten im Bekanntenkreis aus beiden Sparten selbst Personen, die dieses machen könnten!

3.)WICHTIGE FRAGE : Wenn Immobilien verkauf ist, bekommt mein Vater dann noch das Geld (z.B. 200.000Euro), auch wenn er im Heim ist oder wird das Geld dann für die Pflege aufgebraucht? Ich habe was von einem Schonvermögen in Höhe von 25.000Eurogelesen und das alles , was darüber ist verbraucht wird für seine Pflege!

Wäre schön, wenn ich kompetente Antworten zu 1.),2.) und 3.) erhalten würde. Danke

Recht, Pflegeheim

Wird Eigentum/ ein Grundstück verpfändet wenn man die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr aufbringen kann?

Guten Tag,

Meine Großmutter geht langsam auf die Situation zu, dass sie ein Pflegeheim notwendig wird. Sie hat aktuell schon Pflegestufe 3 und wenn es so weiter geht wird ein Heimplatz doch interessant.

Sie könnte definitiv die ersten Monate von ihrem Ersparten bezahlen (von 1.500 bis 2.000 € im Monat ausgehend) nur die Frage ist wie es danach weiter geht. Soweit ich mich mal belesen habe, trägt ja erstmal das Sozialamt die Kosten die nicht gedeckt werden können und geht dann auf die Verwandten zu. Mein Vater (alleinstehend) selbst hat noch einen Kredit am laufen und hat auch weniger als 100.000€ Brutto im Jahr (das scheint ja diese Grenze zu sein, ab der man sich beteiligen muss: korrigiert mich bitte gerne)

Sprich theoretisch dürfte er ja nicht belastet werden. Ich selbst bin noch Azubi und würde aber auch ausgelernt niemals auf die 100.000€ im jahr kommen.

Meine Oma hat nun noch ein (baufälliges) Haus und 2 Grundstücke. Eines auf dem das Haus steht und eins was als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt (hat aber noch einen gültigen Pachtvertrag mit der Gemeinde)

Das Haus und das Grundstück dürften schätzungsweise bei Plus minus null rauskommen. Das Haus ist es nicht mehr wert zu erhalten und müsste definitiv abgerissen werden. Rechnet man diese Kosten gegen den Verkaufswert denken wir mal, dass es sich wenn überhaupt decken könnte.

Und nun zu den Fragen: Könnten die Grundstücke einfach so vom Amt verpfändet werden? Um damit die Kosten zu decken? Und wie würde es aussehen, wenn das alles vorher an mich als Enkel überschrieben würde. Wäre es dann "sicher"?

Bzw mal allgemein die Frage was denn alles unternommen wird um die Kosten zu decken?

Mir ist an dieser Stelle auch vollkommen bewusst, dass es keine einwandfreie Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einfach mal Erfahrungen und Hinweise. Wenn es soweit wäre, würden wir uns eh nochmal weiter damit informieren und beraten lassen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf eure Antworten:)

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