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Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

Pflege, Altenpflege, Ausbildungsplatz, Führungszeugnis, Justiz, Pflegeheim, Pflegefachkraft

Kann ich den Erlös aus Hausverkauf behalten, wenn ich in ein Pflegeheim ziehe?

Der Fall:

Mein Vater ist an Parkinson erkrankt und körperlich sehr desolat, lebte bisher in unserem Familien-Zuhause alleine. Meine Mutter(geschieden von ihm) schaute gelegentlich nach ihm, teilte ihm die Tabletten ein etc..

Nun war bedingt durch Corona der Besuch schwieriger geworden und wir Kinder konnten aus entfernten Städten nicht anreisen, meine Mutter hielt sich auch eher zurück, da sie in einem Kiosk arbeitet und dort fürchtete Viren aufnehmen zu können, welche dann meinen Vater erreichen.

Der 1x täglich kommende Pflegedienst fand dann meinen Vater nach einigen Wochen in schlechtem Zustand, informierte das Betreuungsgericht und mein Vater kam in eine Kurzzeitpflege. Erst als er dort war, erfuhren wir davon !

Vater lebt von Sockelrente, da er schon lange nicht mehr als Handwerker arbeiten kann.

Seine Betreuerin vom Betreuungsgericht kündigte zuerst sein Sparbuch (er war 700 Euro im Minus), dann seine Sterbeversicherung (meine Mutter erreichte , dass diese Kündigung dann wiederum schriftlich annulliert wurde).

Nun will sie einen Immobilienverkauf unseres Familienhauses erzwingen ! Meine Mutter steht zu 25% im Grundbuch, Vater zu 75%.

1.)Darf die Betreuerin den Verkauf erzwingen? Was steht in ihrer Betreuungsurkunde? Sie zeigt sie weder uns , noch dem Vater.

2.)Darf die Betreuerin einen Gutachter und Makler bestellen (auf unsere /seine Kosten) ?

Wir hätten im Bekanntenkreis aus beiden Sparten selbst Personen, die dieses machen könnten!

3.)WICHTIGE FRAGE : Wenn Immobilien verkauf ist, bekommt mein Vater dann noch das Geld (z.B. 200.000Euro), auch wenn er im Heim ist oder wird das Geld dann für die Pflege aufgebraucht? Ich habe was von einem Schonvermögen in Höhe von 25.000Eurogelesen und das alles , was darüber ist verbraucht wird für seine Pflege!

Wäre schön, wenn ich kompetente Antworten zu 1.),2.) und 3.) erhalten würde. Danke

Recht, Pflegeheim

Wird Eigentum/ ein Grundstück verpfändet wenn man die Kosten für ein Pflegeheim nicht mehr aufbringen kann?

Guten Tag,

Meine Großmutter geht langsam auf die Situation zu, dass sie ein Pflegeheim notwendig wird. Sie hat aktuell schon Pflegestufe 3 und wenn es so weiter geht wird ein Heimplatz doch interessant.

Sie könnte definitiv die ersten Monate von ihrem Ersparten bezahlen (von 1.500 bis 2.000 € im Monat ausgehend) nur die Frage ist wie es danach weiter geht. Soweit ich mich mal belesen habe, trägt ja erstmal das Sozialamt die Kosten die nicht gedeckt werden können und geht dann auf die Verwandten zu. Mein Vater (alleinstehend) selbst hat noch einen Kredit am laufen und hat auch weniger als 100.000€ Brutto im Jahr (das scheint ja diese Grenze zu sein, ab der man sich beteiligen muss: korrigiert mich bitte gerne)

Sprich theoretisch dürfte er ja nicht belastet werden. Ich selbst bin noch Azubi und würde aber auch ausgelernt niemals auf die 100.000€ im jahr kommen.

Meine Oma hat nun noch ein (baufälliges) Haus und 2 Grundstücke. Eines auf dem das Haus steht und eins was als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt (hat aber noch einen gültigen Pachtvertrag mit der Gemeinde)

Das Haus und das Grundstück dürften schätzungsweise bei Plus minus null rauskommen. Das Haus ist es nicht mehr wert zu erhalten und müsste definitiv abgerissen werden. Rechnet man diese Kosten gegen den Verkaufswert denken wir mal, dass es sich wenn überhaupt decken könnte.

Und nun zu den Fragen: Könnten die Grundstücke einfach so vom Amt verpfändet werden? Um damit die Kosten zu decken? Und wie würde es aussehen, wenn das alles vorher an mich als Enkel überschrieben würde. Wäre es dann "sicher"?

Bzw mal allgemein die Frage was denn alles unternommen wird um die Kosten zu decken?

Mir ist an dieser Stelle auch vollkommen bewusst, dass es keine einwandfreie Rechtsberatung ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einfach mal Erfahrungen und Hinweise. Wenn es soweit wäre, würden wir uns eh nochmal weiter damit informieren und beraten lassen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf eure Antworten:)

Pflege, Recht, Grundstück, Jura, Pflegeheim, Sozialamt

Taschengeld im Pflegeheim?

Meine Mutti lebt im Pflegeheim. Da sie eine sehr gute Rente bekommt, kann sie ihren Anteil selbst zahlen. Es bleiben sogar noch ca. 200 Euro monatlich als Taschengeld übrig. Diese 200 Euro fordert sie auch von mir ein (ich habe eine Generalvollmacht) und manchmal reichen auch diese 200 Euro nicht aus (Frisör, Fusspflege, kleine Einkäufe), so dass ich ihr noch von meinem Geld zuzahle. Von meinem Geld kaufe ich auch ihre Pflegeprodukte, leiste ihre Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse, kaufe neue Sachen usw. usf. Ihr Geld möchte sie selbst verwalten, ein Verwahrkonto im Heim lehnt sie kategorisch ab. Ihre Forderungen werden immer mehr. Bislang habe ich ihr die 200 Euro in wöchentlichen Beträgen gegeben. Sollte ich ihr den ganzen Betrag in einer Summe geben und sagen, dass sie damit im Monat auskommen muss? Letztens hatte ich ihr Geld mitgebracht, sie rief mich an und sagte, dass es ihr gestohlen wurde. Ich wollte die Schwestern informieren, was sie nicht wollte. Sie sagte dann, dass sie nicht wüsste, wofür sie das Geld ausgegeben hat. Schon im vorigen Jahr hatte ich die Vermutung, dass sie sehr grosszügig mit dem Geld umgeht, und es an Schwestern und Pfleger verschenkt. Auf der einen Seite ist es mir egal, denn es ist ihr Geld. Auf der anderen Seite gebe ich von meinem Gehalt monatlich nochmals ca. 150 bis 200 Euro für ihre zusätzlichen Ausgaben (Seife, Zahncreme, Parfüm, Bekleidung usw.) aus. Habt Ihr einen Rat für mich? Danke für Eure Antworten.

Recht, Pflegeheim, Taschengeld, Wirtschaft und Finanzen

Wird in Pflegeheimen zu viel "Künstliches" gegeben?

Mir fällt auf, sowohl im Pflegeheim vor Ort als auch in entsprechenden Foren, dass Bewohner in Pflegeheimen offenbar als Menschen mit komplett anderen Vorlieben als jüngere Erwachsene betrachtet werden. Man gibt Verdickungsmittel, Movicol zum Abführen, kürzlich las ich von einer selbstgemachten Flüssignahrung aus Milch, Sahne, Puddingpulver und noch etwas.

Jüngere Erwachsene würden zum Abführen vielleicht eher einen Smoothie mit Gemüse (Ballaststoffe) trinken, statt Verdickungsmittel auch vielleicht eher Bananenmilch oder so trinken, und auch Flüssignahrung eher aus frischem Obst und Gemüse zubereiten (leckerer, mehr Vitamine und Ballaststoffe).

Liegt es nur an den Kosten, dass man bei Pflegeheimbewohnern gleich an "Standardprodukte" der Industrie denkt (Verdickungsmittel) oder an komplett andere Dinge, als man selbst nehmen oder nahestehenden Menschen empfehlen würde?

Gemüse ist doch teilweise billig (Discounter). Warum versucht man es nicht erst mal mit selbstgerechten Gemüsesmoothies oder gekauften Gemüsesäften, die ja auch viele Ballaststoffe enthalten, statt bspw. mit Movicol standardmäßig?

Im Pflegeheim wird auch standardmäßig aus diesen bunten Plastikbechern mit Schnabel getrunken. Die kenne ich eher für Kleinkinder. Wer vor dem Pflegeheim noch zu Hause wohnte, trank doch meist auch aus Gläsern. Angeblich fördert die Farbe das Trinkbedürfnis. Soll das wirklich bei Senioren plötzlich so ganz anders sein? Wer würde im Restaurant aus blauen oder grünen Plastikbechern trinken wollen, am besten noch mit Aufsatz, so dass man Tomatensaft nicht von Kakao unterscheiden kann? Wären nicht hier auch leichte Schorlen besser (Dreiviertel Mineralwasser mit einem Viertel Apfelsaft, Kirschsaft etc.?).

Ist das eurer Meinung oder eueres Wissens nach alles tatsächlich notwendig, weil sich die Wahrnehmung und der Geschmack im Alter so stark verändert oder sind das alles Bequemlichkeiten und "Angebote" der Industrie, die daran verdienen will?

Wäre es denkbar, im Pflegeheim auch Alternativen anzubieten, die man als jüngerer Erwachsener erst mal probieren würde?

Essen, Medizin, Ernährung, Senioren, Apotheke, Gesundheit und Medizin, Pflegeheim, Wahrnehmung

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