Mein Schwiegervater hat heute einen Seniorenplatz im Altenheim bezogen.
Da seine Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist hat, meinte er, dass er noch des öfteren dort schlafen kann.
Er könnte ja im Urlaub sein, dann würde er doch auch nicht im Seniorenheim schlafen.
Ich meine aber, dass die Heimleitung von Anwesenheitspflicht sprach, da sie ihm ansonsten das Zimmer nicht vergeben darf.
Unserer Meinung nach, könnte es zu Problemen führen, da wir in seinem Auftrag darauf gedrängt haben, dass er dringend einen Platz im Seniorenheim benötigt, da er nachts unter extremen Unruhezuständen leidet und es für ihn wichtig sei, dass rund um die Uhr jemand ansprechbar ist.