Bettgitter auf Wunsch einer Bewohnerin hoch machen erlaubt?
Darf ich auf Wunsch einer Bewohnerin im Pflegeheime das Bettgitter in der Nacht hoch machen?
Normalerweise ist es ja eine Freiheitsentziehende Maßnahme und benötigt einen richterlichen Beschluss.
Diese Bewohnerin ist nicht dement und ist noch in der Lage Entscheidungen frei zu treffen.
Ist es trotzdem verboten?
3 Antworten
Sofern der Bewohner orientiert ist geht es in Ordnung. Es muss allerdings dokumentiert werden. Außerdem muss der Bewohner eine Einverständniserklärung unterschreiben. Der Bewohner muss in der Folge auch regelmäßig gefragt werden ob der Wille dazu weiterhin vorhanden ist.
Naja wenn sie Das möchte und es sogar zum Schutz dient, dass sie sich sicherer fühlt und ist, würde ich sagen dass das ok ist. Denke nicht ok wäre es, wenn du sie einsperren würdest auf Dauer
Wenn der Klient es selbst wünscht, ist es natürlich erlaubt. Allerdings sollte das unbedingt dokumentiert werden. Manche Häuser haben Vordrucke dafür.