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Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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Mofa abgeschleppt, da kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war?

Abend,

ich hatte mein Mofa auf öffentlicher Straße geparkt und dabei auch vergessen, dass mein Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Das neue hatte ich zwar zu Hause gehabt, aber auch nicht daran gedacht es anzubringen, da ich mit dem Mofa sehr selten gefahren bin bzw. in letzter Zeit überhaupt nicht mehr gefahren bin.

Tja blöd gelaufen, wegen der Arbeit war ich dann auch auf Dienstreise, war 4 Monate nicht zu Hause gewesen und als ich wieder kam, hatte ich bereits ein Brief im Briefkasten von der Stadt, dass mein Mofa abgeschleppt worden ist.

Im Schreiben wurde erwähnt, dass mehrmals am Fahrzeug eine Notiz hinterlegt worden sei, dass Fahrzeug von den öffentlichen Parkplätzen weg zu nehmen oder ein gültiges Versicherungskennzeichen anzubringen.

Mir ist meine Schuld bewusst, Pech gehabt. Aber reicht es aus, einfach eine Notiz am Fahrzeug anzubringen ? Da sowas auch von Passanten auch entwendet werden kann ?

Ich habe jemanden der bei mir immer im Briefkasten nachschaut, aber per Post habe ich von der Stadt nichts bekommen. Die Aufforderung das Moped wegzustellen war nur am Moped dran.

Ist das so rechtens ?

Und ich hatte gehört es gibt ein gesetzt, dass besagt dass man alle 72 Stunden am Fahrzeug sein muss ? Stimmt das ? Also dass man sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen darf.

Ich meine, selbst wenn es sowas gibt, ein Knöllchen am PKW bekommt auch separat per Post, wenn man den nicht sofort bezahlt hat, da eben sowas entwendet werden kann.

Irgendwie muss man doch benachrichtigt werden, abgesehen von den Notizen am Fahrzeug.

Ich meine stellt euch Mal vor, Ihr bekommt ein Knöllchen am Fahrzeug, dass entwendet wird. Dann werdet Ihr per Post auch nicht benachrichtigt und aufgefordert das Knöllchen zu bezahlen.

Und am Ende kriegt Ihr einen Brief zugeschickt mit der Zwangsvollstreckung.

Das darf doch so nicht sein oder ?

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