Gibt das ein Knöllchen?

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Im Ordnungswidrigkeitenrecht sind Ermessensentscheidungen (sog. Opportunitätsprinzip) möglich. Ist das Auto ordnungsgemäß geparkt und hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Eindruck, dass der Fahrer wohl nur die Parkscheibe nicht zur Hand hatte, kann er meiner Meinung nach eine schriftliche Verwarnung aussprechen und von der Erhebung einer Gebühr absehen. Er darf aber auch eine gebührenpflichtige Verwarnung aussprechen und dies ist der Regelfall ! Kommt der Fahrer im selben Moment zu seinem Auto, so kann er es auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen ohne eine Gebühr zu erheben. Meist wird er das aber nicht tun, damit andere sich später nicht daraufberufen.

Nein das reicht nicht. Vielleicht solltest Du da mal einen Blick in die Straßenverkehrsordnung werfen. In der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981 findest Du die entsprechenden Vorgaben, denen eine Parkscheibe in Deutschland genügen muss

Ein Zettel reicht also nicht

Ich ebenfalls. Grüße vom Ordnungsamt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung