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Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?

Hallo,

wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.

Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.

Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.

Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.

Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?

Mietrecht, Garage, parken

Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Gericht, parken, Rechtslage, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, TÜV

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