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Gibt es "geduldete" Parkplätze?

Bei uns im Dorf gibt es in einer schmalen Straße eine Bäckerei. Es handelt sich um eine Durchgangsstraße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Regelmäßig parken Kunden vor der Tür (der 50 m entfernten Kundenparkplatz ist wohl zu weit weg), obwohl laut Schild ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Würden sie ganz auf der Straße parken, käme niemand mehr durch, also stehen sie entweder ganz oder zumindest teilweise auf dem Gehweg. Wegen dieser Falschparker werden nicht nur Fußgänger gefährdet, sondern es kommt auch immer wieder zu Stau und Rangieren, besonders, wenn Linienbusse vorbei müssen. Ich habe mich beim Ordnungsamt darüber beklagt und um Abhilfe gebeten (z.B. durch Hinweisschilder und Kontrollen). Die haben meine Beschwerde an den Ortsbürgermeister weitergeleitet, der mir erklärt hat, dass vor der Bäckerei zwei "geduldete Parkplätze" seien und er die nicht wegnehmen könne, da der Bäcker sonst in Existenznöte käme. Als ich darauf hinwies, wie gefährlich die Situation für mich als Radfahrer in dieser Straße ist, meinte er, ich könnte doch die kleinen Gässchen nutzen, die in dieselbe Richtung führen. Meinen Hinweis, dass es sich dabei um ausgewiesene Gehwege für Fußgänger handelt, tat er mit den Worten ab: "Da sagt doch keiner wat, wenn se da langsam fahren." Ehrlich gesagt widerspricht das Ganze meinem Rechtsempfinden und ich konnte zum Thema "geduldete Parkplätze" auch nichts im Internet finden. Zumal ich denke, dass man doch dann mit Schildern und Markierungen auf das Bestehen solcher Parkplätze hinweisen müsste?

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich da verhalten soll. Ich möchte es aber auch nicht auf sich beruhen lassen, weil ich es richtig ärgerlich und obendrein gefährlich finde. Hat jemand einen Tipp für mich?

Vielen lieben Dank im Voraus!

parken, Straßenverkehrsordnung

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