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Was haltet ihr von einem Service bei dem Ihr ohne Maklerprovision professionelle Unterstützung beim Immobilienverkauf erhaltet?

Hallo,

ich arbeite zur Zeit an einer neuen Dienstleistung, die es so in der Form noch nicht gibt. Es handelt sich dabei um einen Service, bei dem Eigentümer die ohne einen Makler mit klassischer Provision verkaufen möchten und dennoch Hilfe benötigen, Unterstützung erhalten. Bei besagten Service, bekommen Eigentümer die Aufgaben abgenommen, die im Verkaufsprozess ,, schmerzen ,, verursachen aber von enormer Bedeutung sind, da diese, sofern sie nicht gut vorbereitet sind, zu enormen Einbußen im Verkaufswert darlegen.

So wurde der Dienstleister ( Maklerbüro ) für die Kunden, alle Notwendigen Dokumente Organisieren, Beantragen, Überprüfen und aufbereiten. Dazu zählen beispielsweise der Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftskataster / Flurkarte, Energieausweis, Baugenehmigungen etc. Zusätzlich würden professionelle Immobilienfotos angefertigtes und ein Professionelles Exposee. Der Makler würde zudem auf Wunsch bereits das Inserat vorbereiten, sodass der Eigentümer dieses nur noch hochladen müsste.

Der Eigentümer müsste nur noch die Besichtigungen und die Kaufpreisverhandlungen durchführen.

Sollten Eigentümer im weiteren Verlauf Fragen haben oder Unterstützung benötigen, würde das Maklerbüro beratend zur Seite stehen und lediglich stündlich auf Honorarbasis vergütet werden.

Es gäbe einen kompletten Festpreis und der Makler würde nicht Prozentall am Verkauf beteiligt werden.

Meine Frage dazu sind:

Würdet ihr als Eigentümer von solch einem Service gebrauch machen ? Wenn ja wieso ? oder wieso nicht ?

Was wärt ihr bereit dafür zu bezahlen ?

Nein, sehe da keinen Mehrwert 83%
Ja, finde ich eine super Lösung und würde ich in Anspruch nehmen 17%
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Kann man ein Angebot zu einem Pachtvertrag mit Vorbehalt annehmen?

Angenommen, die Gemeinde B, vertreten durch Bürgermeister C, möchte die seit 1990 durch das SchuldRAnpG auf die Gemeinde übergegangene Flurstücke nun eigens verwalten lassen.
Nun steht Privatier A als Vermieter von Räumlichkeiten in einem Grundstück vor folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:
a) A nimmt das Angebot an und stellt einen neuen Pachtvertrag mit der Stadt
b) A nimmt das Angebot nicht an und räumt das Grundstück von seinen Sachen, die Stadt wird dieses weiter verwalten.
c) A nimmt das Angebot nicht an, nimmt allerdings die Option, dass er sich mit seinen Nachbarn zusammentuen muss (da auf dem gleichen Flurstück eingetragen), welche vor der gleichen Frage stehen und sich laut der Stadt zu einer Art "Verpächtergemeinschaft" zusammenschließen dürfen.

Nun ist A an sich für Option c), da diese die wenigsten Kosten für Ihn bietet, sich aber in der Gemeinschaft mehr Optionen öffnen als in Option b). Einer seiner Nachbarn ist sich nun allerdings nicht sicher, ob das mit der Gemeinschaft was wird, die Frist zur Zusage endet Ende August 2025, der Pachtvertrag läuft Ende 2025 aus, nun stellt sich mir die Frage, ob A dem neuen Pachtvertrag der Stadt mit Vorbehalt zustimmen kann, sodass er eventuell mit seinen Nachbarn noch etwas Zeit hat um eine Gemeinschaft zu gründen?

Und wie sieht so eine Gemeinschaft eigentlich aus? Ist das ein Verein? Muss der eingetragen sein?

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