Wie Funktioniert hier das Überwegungsrecht?
Hallo Zusammen,
Unser Grundstück hat eine Fläche von 800 m², auf dem auch unser Haus steht. Im Grundbuch ist im Teil II eine Grunddienstbarkeit (Überwegungsrecht) eingetragen, mit folgendem Wortlaut:
„Grunddienstbarkeit (Überwegungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundbuchblatts 10986, Bestandsverzeichnis Nr. 2. Gemäß Bewilligung vom 28.05.2018 (URNr. 478/2018, N).“
Diese Grunddienstbarkeit betrifft den Zugang zu einem Grundstück bzw. einer Freifläche hinter unserem Haus.
Das Kuriose dabei ist: Im Baulastenverzeichnis ist hierzu nichts eingetragen. Außerdem existiert kein Weg oder keine Straße, die zu dem betreffenden Grundstück führt.
Zudem ist die Anlage einer Zufahrtsstraße aufgrund einer bereits bestehenden Garage baulich nicht möglich.
Frage: Welche Rechte haben die Eigentümer des Nachbargrundstücks (Blatt 10986) auf Grundlage dieser Grunddienstbarkeit? Dürfen sie lediglich zu Fuß ihr Grundstück betreten, oder haben sie weitergehende Rechte?
Danke!