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Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Wie wird ein sparsames Heizverhalten nach einer unterjährigen Gaspreiserhöhung in der NK-Abrechnung berücksichtigt?

Hallo Zusammen,

wie bekannt, hatten wir in den letzten Jahren starke Veränderungen in den Preisen von Gas bzw. für die Energieerzeugung, vor allem nach oben. Daraus hat sich in 2022 ergeben, dass wir Anfang des Jahres einen niedrigeren Gaspreis hatten als Ende 2022. Meine Frage ist nun, wie das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. z.B.:

Vor der Preiserhöhung wurde Anfang 2022 ausgiebig geheizt. Ergibt somit einen relativ hohen Verbrauch bei noch geringeren Kosten.

Mit der Preiserhöhung war man mit dem Heizen Ende 2022 sparsam. Somit niedriger Verbrauch bei hohen Kosten.

Jetzt wird in den Abrechnungen ja immer der Gesamtjahresverbrauch mit dem durchschnittlichen Gaspreis übers Jahr verteilt multipliziert. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Kostenverteilung übers Jahr nicht gleichmäßig verteilt ist.

Beispielrechnung:

1.Halbjahr 2022:

2300 Einheiten * Preis/Einheit 0,12€ = 276€

2.Halbjahr 2022

700 Einheiten * Preis/Einheit 0,16€ = 112€

Gesamt: 388€

Rechnung mit Gesamt- und Durchschnittswerten:

3000 Einheiten * Durchschnittspreis/Einheit 0,14€ = 420€

Das heißt ich komme hier deutlich schlechter weg, wenn mit den Durchschnitten/Gesamtwerten übers Jahr gerechnet wird.

Werden solche Fälle denn nun berücksichtigt von den Energieträgern? Bei geringen Schwankungen spielt das ja fast keine Rolle, aber bei starken Erhöhungen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, macht das durchaus einen Unterschied.

Grüße

A.

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